Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige
Förderung für thermische Sanierung und klimafreundlichen Heizungstausch in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher und schutzbedürftiger Personen in Österreich. Anträge von 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die thermische Sanierung von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, überwiegend der Unterbringung einkommensschwacher und schutzbedürftiger Personen dienen und mindestens 300 m² Bruttogrundfläche aufweisen, sowie die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Fernwärmeanschluss, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe).
Förderfähige Ausgaben
- Thermische Sanierungsmaßnahmen
- Installation klimafreundlicher Heizungen (Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufnahme in der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen
- Gebäude älter als 20 Jahre (Datum der Baubewilligung)
- Überwiegende Nutzung zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen (>50% der beheizten Bruttogrundfläche)
- Mindestens 300 m² Bruttogrundfläche für diese Nutzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung / Selbsterklärung zur Gebäudenutzung
- Energieausweise vor und nach der Sanierung
- Bestands- und Einreichpläne
- Kostenschätzungen für die anerkennbaren Leistungen
- Wärmeliefervertrag bei Fernwärmeanschluss
Beschreibung
Das Bundesweite Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die überwiegend Gebäude (mindestens 300 m² Bruttogrundfläche, älter als 20 Jahre) für die Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen betreiben. Ziel ist eine Kombination aus thermischer Sanierung und der Installation klimafreundlicher Heizsysteme (Fernwärmeanschluss, Holzzentralheizung oder Wärmepumpe). Durch diese Investitionen werden Energieverbrauch und CO₂-Emissionen nachhaltig gesenkt und der Wohnkomfort für vulnerable Zielgruppen verbessert. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, Anträge können von 01.03.2024 bis 31.12.2050 online bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingebracht werden.
Gefördert werden alle Aufwendungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs erforderlich sind, sowie klimafreundliche Heizungssysteme, sofern sie gemeinsam mit Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden oder bereits sanierten Gebäuden nachgerüstet werden. Voraussetzungen sind unter anderem die Eintragung in die Liste spendenbegünstigter Einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen, der Nachweis der überwiegend sozialen Nutzung (> 50 % der beheizten Fläche) und die Vorlage von Energieausweisen, Bestands- und Einreichplänen, Kostenschätzungen sowie einem Wärmeliefervertrag bei Fernwärmeanschluss. Eine detaillierte Projektbeschreibung und Selbsterklärung zur Gebäudenutzung komplettieren die Einreichunterlagen. Dieses Programm verbindet Klimaschutz, Energieeffizienz und soziales Engagement in einer nachhaltigen Investition für schutzbedürftige Mitmenschen.