Zuschuss

Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen; barrierefreie Maßnahmen; Erwerb von Altobjekten

Förderung von Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen in Kärnten inklusive energieeffizienter Maßnahmen, Heizungsaustausch, barrierefreier Umbau und Erwerb von Altobjekten. Gültig 01.01.2026 bis 31.12.2028. Antrag nach Abschluss der Maßnahme.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung, Austausch von Heizsystemen, barrierefreie Maßnahmen bei Wohngebäuden sowie der Erwerb von Altobjekten mit maximal zwei Wohnungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ein- oder Zweifamilienhaus in Kärnten
  • Maßnahmen abgeschlossen vor Antragstellung
  • Altobjekt mit maximal zwei Wohnungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestandsenergieausweis gem. OIB-RL 6 2023
  2. Fertigstellungsenergieausweis gem. OIB-RL 6 2023
  3. Formblatt „Unternehmen“ (BW508)
  4. Formblatt „Energieausweis“ (BW509)
  5. Rechnungen der durchgeführten Maßnahmen
  6. Nachweis Pflegebescheid oder Facharztgutachten (BW507)
  7. Kaufvertrag
  8. Einkommensnachweise

Beschreibung

Dieses Förderprogramm unterstützt Privatpersonen in Kärnten bei der nachhaltigen Modernisierung ihres Wohnraums. Gefördert werden umfassende Sanierungsmaßnahmen von Eigenheimen und Wohnungen, die auf eine spürbare Senkung des Energieverbrauchs abzielen, sowie der Austausch von Heizsystemen und der barrierefreie Umbau von Wohngebäuden. Darüber hinaus können Erwerber:innen von Altobjekten mit bis zu zwei Wohneinheiten einen Zuschuss für den Kauf und die Sanierung beantragen. Die Förderung, die Energieeffizienz, Klimaschutz und Wohnkomfort gleichermaßen in den Fokus stellt, ist von 01.01.2026 bis 31.12.2028 gültig. Der Antrag ist erst nach Abschluss der durchgeführten Maßnahmen einzureichen, sodass bereits fertiggestellte Projekte bedacht werden können.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Vorhandensein eines Ein- oder Zweifamilienhauses in Kärnten beziehungsweise eines Altobjekts mit maximal zwei Wohneinheiten. Dem Antrag sind unter anderem ein Bestands- und ein Fertigstellungsenergieausweis gemäß OIB-Richtlinie 6 (2023), die Formblätter „Unternehmen“ (BW508) und „Energieausweis“ (BW509), Rechnungen der durchgeführten Arbeiten sowie bei barrierefreien Umbauten ein Pflegebescheid oder Facharztgutachten (BW507) beizulegen. Für den Erwerb von Altobjekten werden zusätzlich der Kaufvertrag und Einkommensnachweise benötigt. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt – der Kärntner Landesregierung. Mit diesem Zuschuss werden energieeffiziente und barrierefreie Wohnlösungen gefördert, die den Wohnwert erhöhen und langfristig Kosten einsparen helfen.

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