Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen
Förderung der Sanierung von Häusern mit bis zu drei Wohnungen in Oberösterreich. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, die Errichtung zusätzlicher Wohnräume durch Zu- und Einbau sowie die Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungsmaßnahmen
- Zu- und Einbau von Wohnräumen
- Substanzerhaltende Maßnahmen
- Energetischer Befund
Nicht förderfähige Ausgaben
- Innenausbau (z.B. Innentüren, Parkettböden, Küchen)
- Kosten für Heiztechniksystem
- Zweit- und Ferienwohnsitze
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer eines Hauses bis zu drei Wohnungen
- Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (10 Jahre bei Zu-/Einbau)
- Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
- Rechnungen über 150 € pro Rechnung, max. 2 Jahre alt
- Hauptwohnsitznutzung erforderlich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Grundrissplan
- Baubewilligung bzw. Bauanzeige
- Baubehördliche Genehmigung und Baufertigstellungsanzeige
- Energetischer Befund
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Einkommensnachweise
- Meldezettel aller Bewohner
- Zusätzliche Nachweise für Nicht-EWR-Antragsteller
Bewertungskriterien
- Energetische Mindestanforderungen
- Alter der Baubewilligung
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Begrenzung auf Häuser bis zu 3 Wohnungen
Beschreibung
In Oberösterreich können Eigentümer:innen von Häusern mit bis zu drei Wohnungen eine finanzielle Unterstützung für umfassende Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Gefördert werden die Instandsetzung und energetische Modernisierung der Gebäudehülle, der Zu- und Einbau zusätzlicher Wohnräume sowie bauliche Anpassungen bei erhöhtem Pflegebedarf. Voraussetzung ist eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung (bei Zu-/Einbau zehn Jahre), der Nachweis der energetischen Mindestanforderungen durch einen Befund des OÖ Energiesparverbands sowie die Vorlage von Rechnungen ab 150 Euro, die nicht älter als zwei Jahre sind. Förderfähige Ausgaben umfassen Sanierungsarbeiten, Substanzerhalt, Wohnraumerweiterung und den energetischen Befund, während Innenausbau, Heiztechniksysteme und Zweit- bzw. Ferienwohnsitze ausgeschlossen sind. Die Fördersätze liegen je nach Maßnahme zwischen 15 % und 25 % der anerkannten Kosten, maximal bis zu 50 000 Euro pro Vorhaben.
Eine Antragstellung ist laufend und unbegrenzt möglich. Die Bewilligung erfolgt durch die Abteilung Wohnbauförderung der Oberösterreichischen Landesregierung und orientiert sich an energetischen Mindestanforderungen, dem Alter der Baubewilligung, der Einhaltung von Einkommensgrenzen bei Eigennutzung und dem Umfang des Hauses mit maximal drei Wohnungen. Für die Antragsunterlagen sind ein aktueller Grundbuchauszug, Grundrisspläne, Baubewilligung oder Bauanzeige, der energetische Befund, Rechnungen und Zahlungsbelege, Einkommensnachweise und Meldezettel aller Bewohner:innen erforderlich; Nicht-EWR-Antragstellende müssen zusätzliche Unterlagen vorlegen. Dieses Förderprogramm bietet einen verlässlichen Zuschussrahmen zur Modernisierung und zur barrierefreien Anpassung selbstgenutzten Wohnraums in Oberösterreich.