Zuschuss

Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Mietwohnungen

Förderung nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu einem Darlehen für die Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als drei Mietwohnungen in Oberösterreich. Unbefristet gültig.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 25%

Förderziel

Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen sowie die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden.

Förderfähige Ausgaben

  • Sanierungskosten
  • Erweiterungsmaßnahmen
  • Ein- und Zubau von Wohnungen
  • Kosten für Bauverwaltung und Bauüberwachung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erneuerung des Wärmebereitstellungssystems
  • Umsatzsteuer

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gebäudebewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegend
  • Das Gebäude muss nach Sanierung mehr als 3 Wohnungen aufweisen
  • Förderbare Sanierungskosten mindestens 50 € pro m²
  • Sanierungsmaßnahmen müssen von gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt oder mit Materialrechnungen (≥ 1.000 €) nachgewiesen sein
  • Umsatzsteuer nicht förderfähig

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular SGD-Wo/E-53
  2. rechtskräftige Baubewilligung
  3. Grundbuchsauszug
  4. genehmigter Bauplan
  5. Bestandsplan

Beschreibung

In Oberösterreich fördert das Programm „Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen – Mietwohnungen“ umfassende Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Ziel ist die energetische und bauliche Aufwertung von Wohnhäusern mit mehr als drei Mietwohnungen sowie die Schaffung neuer Wohneinheiten in bisher nicht bewohnten Objekten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren. Anspruch berechtigen sich private Hauseigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Bauberechtigte, die fachgerechte Sanierungs-, Einbau- oder Zubauarbeiten durchführen lassen.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine Baubewilligung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt, eine Mindestinvestition von 50 Euro pro Quadratmeter förderbarer Fläche und der Nachweis durch gewerblich befugte Unternehmen oder Materialrechnungen ab 1.000 Euro. Nicht förderfähig sind die Erneuerung von Wärmebereitstellungssystemen und die Umsatzsteuer. Die Förderquote beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, zu denen Sanierungs- und Erweiterungsleistungen sowie Kosten für Bauverwaltung und Bauüberwachung zählen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem das Formular SGD-Wo/E-53, eine rechtskräftige Baubewilligung, einen Grundbuchsauszug, den genehmigten Bauplan und den Bestandsplan.

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