Zuschuss

Sauber Heizen für Alle, BGLD 2026

Förderung für einkommensschwache private Haushalte in Burgenland beim Austausch fossiler Heizungssysteme gegen klimafreundliche Technologien. Registrierung ab 01.01.2026 bis 31.12.2026, Antrag über mehrstufiges Verfahren.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: bis zu 37.550 €
Förderquote: 100%
Projektdauer: 9 Monate

Förderziel

Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten zur Steigerung von Energieeffizienz sowie Klima- und Umweltschutz.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Anschaffungs- und Installationskosten für Heizungssystem
  • Anpassung und Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen und Heizungsregelung
  • Pumpen, Ventile, Speicher und Boiler
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Steigleitungen)
  • Einzelraumregelungen und Thermostatventile
  • Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grundstückseigentümer/in (mind. 50 %) eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
  • Hauptwohnsitz am Förderstandort vor dem 31.12.2024 begründet
  • Die neue Heizungsanlage darf vor Antragsstellung nicht errichtet oder bestellt sein
  • Haushaltseinkommen in den untersten zwei Einkommensdezilen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Grundbuchauszug
  2. Privathaushaltsbestätigung
  3. Nachweis Einkommenssituation (Sozialhilfe- oder ORF-Befreiung)
  4. Energieberatungsprotokoll
  5. Angebote der Gewerke
  6. Endabrechnungsformular
  7. Schlussrechnungen
  8. Inbetriebnahmebestätigung

Beschreibung

Die Sonderförderaktion „Sauber Heizen für Alle, BGLD 2026“ richtet sich an einkommensschwache private Haushalte im Burgenland, die mindestens 50 % Eigentümer:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind und ihren Hauptwohnsitz bereits vor dem 31.12.2024 begründet haben. Ziel ist der Ersatz fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks, Elektrospeicheröfen) durch klimafreundliche Alternativen wie Nah-/Fernwärmeanschlüsse, Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses deckt 100 % der umweltrelevanten Kosten bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze (z. B. bis zu 37.550 € für Sole/Wasser-Wärmepumpen). Gefördert werden Planung, Anschaffung und Installation inkl. Anpassung, Heizungsregelung, Speicher, Grabungsarbeiten sowie Demontage- und Entsorgungskosten. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Wärmeverteilung im Gebäude, Einzelraumregelungen, Thermostatventile und Eigenleistungen.

Der mehrstufige Antragsprozess beginnt mit der Online-Registrierung ab 01.01.2026 bis spätestens 31.12.2026 bzw. solange Mittel verfügbar sind. Nach formaler Prüfung erfolgt eine Einkommensprüfung und verbindliche Energieberatung durch die Landesförderstelle. Anschließend wird ein Link zur Antragstellung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) übermittelt, gefolgt von der Projektumsetzung innerhalb von neun Monaten. Die Endabrechnung mit allen Schlussrechnungen, Energieberatungsprotokoll und Inbetriebnahmebestätigung ist über das bereitgestellte Endabrechnungsformular einzureichen. Zur Antragseinreichung sind u. a. Grundbuchauszug, Privathaushaltsbestätigung und Nachweis über Sozialhilfe oder ORF-Befreiung erforderlich. Dieses Förderpaket fördert effektiv den Umstieg auf hocheffiziente Heizungstechnologien, steigert die Energieeffizienz und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz im Burgenland.

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