Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum
Zuschussprogramm zur Schaffung von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Mietwohnraum im Saarland (DIN 18040-2). Förderbar sind Neubau und umfangreiche Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen. Antragstellung laufend vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderziel ist die Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum beziehungsweise von barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum (R-Standard) im Sinne der DIN 18040-2. Gefördert werden Neubauten und sonstige Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand im Saarland, um Wohnraum für Haushalte mit eingeschränkter Mobilität und Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bereitzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau barrierefreier Mietwohngebäude
- Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand
- Barrierefreiheitsmaßnahmen nach DIN 18040-2
- Planungs- und Baukosten inklusive Baunebenkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Wohnraum außerhalb des Saarlandes
- Luxuriöse Ausstattung über den Grundbedarf hinaus
- Installation eigenständiger Heizkessel mit fossilen Brennstoffen
- Wohnungseigentumsbildung und Veräußerung
- Rückwirkende Kostenausgleichszahlungen oder Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bauvorhaben im Saarland durchführen
- Einhaltung der Wohnflächengrenzen je Haushalt
- Beachtung der Mietpreis- und Belegungsbindungen
- Vermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
- Vorrangige Überlassung barrierefreier Wohnungen an Rollstuhlnutzer, ältere, behinderte oder pflegebedürftige Personen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan und Finanzierungsangebote
- Baugenehmigung oder Nachweis der Genehmigungsfreistellung
- Bauzeichnungen
- Nachweis Eigenkapital
- Antragsformular der SIKB
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein
Bewertungskriterien
- Umfang der neu geschaffenen barrierefreien Wohnfläche
- Grad der Barrierefreiheit (Standard R)
- Kosten- und Finanzierungsstruktur
- Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
Beschreibung
Das Zuschussprogramm im Saarland fördert die Schaffung barrierefreien Mietwohnraums nach DIN 18040-2 in Neubau und umfassenden Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen. Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen, die als Bauherr:innen in der Region barrierfreie und uneingeschränkt rollstuhlgerechte Wohnungen (R-Standard) neu errichten oder im Bestand unter wesentlichem Bauaufwand anpassen, können kontinuierlich Anträge vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) einreichen. Ziel ist es, bezahlbaren und bedarfsgerechten Mietwohnraum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein bereitzustellen und so den inklusiven Zusammenhalt in Stadtentwicklung und Wohnungsbau zu stärken. Mit dieser Förderung werden zugleich Impulse für nachhaltige Quartiersentwicklung und barrierefreie Infrastrukturprojekte gesetzt.
Gefördert werden förderfähige Ausgaben wie Bau- und Planungskosten, barrierefreiheitsbezogene Ausstattung nach DIN 18040-2 sowie Baunebenkosten; luxuriöse Extras, Wohnungen außerhalb des Saarlandes oder fossile Heizkessel gelten hingegen als nicht förderfähig. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Maß der Wohnfläche: Neubauten erhalten bis zu 700 €/m² (barrierefrei) bzw. 800 €/m² (R-Standard), Modernisierungen bis zu 650 €/m² bzw. 750 €/m². Bedingt ist die Förderung durch die Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen, Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie die vorrangige Vermietung an Rollstuhlnutzer:innen, ältere oder pflegebedürftige Personen. Die Vergabe erfolgt nach Kriterien wie Ausmaß und Standard der barrierefreien Fläche, Kosten- und Finanzierungsstruktur sowie den sozialen Bindungen. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Baugenehmigung und Nachweise über Eigenkapital sowie Antragsformulare der SIKB und des Wohnberechtigungsscheins sind fortlaufend vorzulegen. Einreichungen können ohne feste Frist vor Baubeginn eingereicht werden. Dieses Modell bietet attraktive Anreize für die Schaffung barrierefreier Mietflächen und stärkt das Engagement zugunsten einer inklusiven Wohnraumförderung.