Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Zuschussprogramm des Landes Berlin für bauliche und konzeptionelle Schallschutzmaßnahmen in Clubs und Live-Musikspielstätten mit bis zu 100.000 € Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gewerblich betriebener Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin bei Lärm- und Schallschutzmaßnahmen, um messbare Verbesserungen der akustischen Umgebung zu erzielen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich
- Innovative Schallschutzkonzepte
- Lärmschutzgutachten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort in Berlin
- Durchführung eines Mindestmaßes an regelmäßigen Veranstaltungen
- Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten
- Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte bereits vor Maßnahmenbeginn
- Nutzung der Räumlichkeit mindestens 2 Jahre nach Abschluss der Maßnahme
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Basisantrag
- De-Minimis-Erklärung
- Projektunterlagen-Checkliste
- Personalausweis
- GEMA-Nachweis und Veranstaltungsnachweis
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregister-/Transparenzdatenbank-Auszug
- Nutzungsvereinbarung/Mietvertrag
- Hauptantragsformular
- Vergabevermerk(e) und Angebote
- Dokumentation beschränkter Ausschreibung (ab 50.000 € Bauaufträge)
- Schallschutzgutachten
- Eigenerklärung zur Eignung
- Besondere Vertragsbedingungen Frauenförderung
- Eigenerklärung zur Tariftreue
- Eigenerklärung zu ILO-Standards
- ggf. erweiterter Hauptantrag
- Formular Mittelabruf
- Änderungsantrag
- Nachweis über Verwendung der Mittel
- Verwendungsnachweisformular inkl. Projektdokumentation, Belegliste, Nettozahlungsübersicht, Originalrechnungen, Buchungsbelege, Evaluationsbogen
Beschreibung
Das Land Berlin stellt ein Zuschussprogramm bereit, das gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten bei baulichen und konzeptionellen Schallschutzmaßnahmen unterstützt. Mit einer Förderhöhe von bis zu 100.000 € und einer Förderquote von 80 % bis 90 % trägt das Programm dazu bei, die akustische Umgebung nachhaltig zu verbessern und Lärmbelastungen zu reduzieren. Gefördert werden sowohl bauliche Veränderungen im Innen- und Außenbereich als auch innovative Schallschutzkonzepte und Lärmschutzgutachten. Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Standort in Berlin, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen und über eine Publikumskapazität von maximal 1.500 Personen verfügen. Die Projektlaufzeit ist auf neun Monate begrenzt, wobei die Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen und die Räumlichkeiten im Anschluss mindestens zwei Jahre weitergenutzt werden müssen.
Für die Antragstellung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, unter anderem ein Basisantrag, De-Minimis-Erklärung, Projektunterlagen-Checkliste, Nachweise zu GEMA und Veranstaltungen sowie Gewerbeanmeldung und Mietvertrag. Im weiteren Verlauf sind das Hauptantragsformular, Schallschutzgutachten und Vergabevermerke beziehungsweise Angebote einzureichen. Bei Bauvolumina über 50.000 € kommen ergänzende Dokumentationen zum Ausschreibungsverfahren hinzu. Das Programm zeichnet sich durch eine fortlaufende Einreichungsmöglichkeit aus, sodass Projekte nach individueller Vorbereitung jederzeit eingereicht werden können. Durch diese strukturierte Förderung erhalten Clubs und Spielstätten eine verlässliche Unterstützung, um technisch und rechtlich umsetzbare Schallschutzlösungen zu realisieren und somit die Lebensqualität in den Nachbarschaften zu erhöhen.
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