Zuschuss

Schülerbeihilfen

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen und kinderreichen Familien in Burgenland (bis 9. Schulstufe) in Form von Heim- und Schulbeihilfen. Inklusive Förderung von Schulaufenthalten im Ausland. Anträge fortlaufend möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Förderquote: 100%

Förderziel

Schülerinnen und Schülern von finanzschwachen und kinderreichen Familien, die allgemeinbildende Pflichtschulen (bis einschließlich 9. Schulstufe) in Burgenland besuchen, soll in Form von Heim- und Schulbeihilfen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Zudem dient die Förderung, unter Berücksichtigung der sozialen Lage, burgenländischen Schülerinnen und Schülern zur Unterstützung bei zeitlich begrenzten Schulaufenthalten im Ausland.

Förderfähige Ausgaben

  • Heimbeihilfen
  • Schulbeihilfen
  • Förderung von Auslandsaufenthalten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule (bis 9. Schulstufe) in Burgenland
  • Nachweis der Bedürftigkeit (§ 2 leg.cit.)
  • Schulbesuch vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-Staatsbürgerschaft bzw. vergleichbarer Status
  • Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 1

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten

Beschreibung

Das Programm Schülerbeihilfen des Landes Burgenland richtet sich an finanzschwache und kinderreiche Privathaushalte mit Kindern, die eine allgemeinbildende Pflichtschule bis einschließlich 9. Schulstufe in Burgenland besuchen. In Form eines 100 %igen Zuschusses werden sowohl Heim- als auch Schulbeihilfen gewährt, um die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu stärken. Zusätzlich umfasst die Förderung zeitlich befristete Schulaufenthalte im Ausland, wobei die soziale Situation der Antragsteller:innen im Mittelpunkt steht. Die Beantragung ist fortlaufend möglich und bietet Familien eine verlässliche finanzielle Entlastung bei Bildungs- und Betreuungskosten.

Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist der Nachweis der Bedürftigkeit gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen, der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule in Burgenland vor Vollendung des 35. Lebensjahres sowie die österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft beziehungsweise ein vergleichbarer Aufenthaltsstatus. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind ebenfalls antragsberechtigt. Für die Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderantrag und ein Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Durch diese transparente und barrierearme Förderstruktur leistet das Land Burgenland einen wesentlichen Beitrag zur Chancensicherung im Bildungsbereich und unterstützt Familien dabei, ihren Kindern eine solide schulische Basis zu ermöglichen.

Antrag starten →