Schülerfahrten nach Polen – Sanddorf-Stiftung
Die Sanddorf-Stiftung fördert Schülerfahrten öffentlicher Schulen nach Polen mit pädagogischer Vor- und Nachbereitung; Anträge laufend möglich, idealerweise drei Monate vor Fahrt; max. 4.000 € pro Fahrt, bis zu 200 € pro Schüler; Auszahlung nach Abrechnung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Schülerfahrten öffentlicher Schulen nach Polen zur Förderung der deutsch-polnischen Völkerverständigung durch inhaltliche pädagogische Vorbereitung und Nachbereitung.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- Sonstige projektrelevante Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Lehrkräftekosten
- Betriebsausstattung
- Bauvorhaben
- Infrastrukturkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentliche Schulen in Deutschland
- Privatschulen nur nach Rücksprache in Ausnahmefällen
- Mindestens drei Monate vor Fahrtantritt Antragstellung
- Pädagogische Vor- und Nachbereitung der Fahrt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Schülerfahrten nach Polen
- Projektbeschreibung mit pädagogischem Konzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Pädagogische Vorbereitung und Nachbereitung
- Wirtschaftliche Verwendung der Mittel
- Bezug zur deutsch-polnischen Völkerverständigung
Beschreibung
Die Sanddorf-Stiftung unterstützt öffentliche Schulen in ganz Deutschland bei der Durchführung pädagogisch begleiteter Schüler:innenfahrten nach Polen, um die deutsch-polnische Völkerverständigung zu stärken. Gefördert werden Fahrten sämtlicher Schularten, in Ausnahmefällen nach Absprache auch kostenpflichtige Privatschulen. Ein Schwerpunkt liegt auf einer fundierten inhaltlichen Vorbereitung und Nachbereitung, die sowohl historische, kulturelle als auch gesellschaftspolitische Aspekte umfasst. Die Stiftung stellt hierfür einen einmaligen Zuschuss zur Verfügung und fordert nach Abschluss der Fahrt einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis sowie einen öffentlichkeitswirksamen Bericht, beispielsweise in der Schulzeitung oder digitalen Medien, ein.
Pro Fahrt und Schule können bis zu 4.000 € bewilligt werden, maximal jedoch 200 € pro teilnehmender Schülerin bzw. pro teilnehmendem Schüler. Förderfähige Ausgaben sind Reisekosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie projektbezogene Nebenausgaben; Lehrkräftekosten und infrastrukturelle Vorhaben sind ausgeschlossen. Laufende Anträge sind möglich, sie sollten jedoch mindestens drei Monate vor Reisebeginn eingereicht werden. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit pädagogischem Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der aktuelle Freistellungsbescheid einzureichen. Nach Prüfung durch die Stiftungs-Gremien erfolgt die Auszahlung der Mittel erst nach Vorlage aller Abrechnungsunterlagen.
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