Schulassistenz, Bgld ChG
Förderung der Beistellung von Schulassistentinnen und Schulassistenten im Burgenland zur Unterstützung von Kindern mit Behinderung im Pflichtschulbereich. Neuanträge bis 01.03. des laufenden Schuljahres, Verlängerungsanträge bis 01.02.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung von Menschen mit Behinderung, die eine Pflichtschule besuchen, durch Förderung der Beistellung einer Schulassistenz.
Förderfähige Ausgaben
- Gehaltskosten
- Overhead-Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anspruch auf Leistungen der Chancengleichheit nach § 19 Bgld. ChG
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
- Besuch einer Pflichtschule
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Abtretungserklärung
- Klinisch-psychologische Befunde oder ärztliche Befunde
Bewertungskriterien
- Mehrfachbehinderung oder Sinnesbehinderung mit Pflegegeldbezug
- Chronische Erkrankung mit Pflegegeldbezug
- Autismus-Spektrum-Störung (ICD-10 F84.x)
- Intelligenzminderung (ICD F7x) mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten
- Entwicklungsstörungen (ICD-10 F8x/F9x) mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten
Beschreibung
In den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und mit fortlaufenden Fördermöglichkeiten übernimmt das Land Burgenland die Zuschussfinanzierung zur Beistellung von Schulassistenz im Pflichtschulbereich. Das Programm erstattet 100 % der tatsächlichen Gehalts- und Overhead-Kosten für qualifizierte Schulassistent:innen, die Kinder mit Behinderung im Unterricht, in Pausen und bei pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen unterstützen. Ziel ist es, die durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für Erziehung und Schulbildung auszugleichen und so allen Lernenden eine ihren Fähigkeiten entsprechende Teilhabe zu ermöglichen. Gefördert werden unter anderem mehrfachbehinderte oder sinnesbehinderte Kinder mit Pflegegeldbezug, chronisch erkrankte Kinder, Autismus-Spektrum-Störungen, Intelligenzminderungen mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten sowie Entwicklungsstörungen mit ähnlichem Unterstützungsbedarf.
Private Antragsteller:innen mit Hauptwohnsitz und Schulbesuch im Burgenland können das Förderprogramm ab Projektstart am 1. Oktober 2024 in Anspruch nehmen. Neuanträge sind bis 1. März des laufenden Schuljahres, Verlängerungsanträge bis 1. Februar einzureichen. Die maximale Projektdauer beträgt zehn Monate, wobei Gehalts- und Overhead-Kosten zu 100 % erstattet werden. Neben dem Antragsformular und einer Abtretungserklärung müssen fachärztliche oder klinisch-psychologische Befunde eingereicht werden. Die Entscheidung trifft eine unabhängige Kommission auf Basis klar definierter Bewertungskriterien, darunter Pflegegeldbezug, Autismus-Spektrum-Störungen und Entwicklungsstörungen mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten. Diese fortlaufende Zuschussmöglichkeit fördert inklusive Bildung und entlastet gesetzliche Vertreter:innen, indem sie die notwendigen Rahmenbedingungen für eine barrierefreie Teilnahme am Unterricht schafft.