Schulbeihilfen, Heimbeihilfen, Fahrtkostenbeihilfe für SchülerInnen
Finanzielle Unterstützung für bedürftige SchülerInnen an MTF-Schulen und Schulen für medizinische Assistenzberufe in Wien: Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983, unbefristet verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Nach den Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes 1983 werden bedürftige SchülerInnen an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) sowie an Schulen für medizinische Assistenzberufe in Wien bei den Aufwendungen für Unterricht, Unterkunft und Fahrtkosten finanziell unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Schulbeihilfe
- Heimbeihilfe
- Fahrtkostenbeihilfe
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schüler/Schülerinnen an einer MTF-Schule oder Schule für medizinische Assistenzberufe
- Bedürftigkeit
- Nachweis eines günstigen Schulerfolgs
- Die gleiche Schulstufe wurde zuvor nicht besucht
- Schulbesuch begann vor Vollendung des 30. Lebensjahres
Beschreibung
Im Rahmen des Schülerbeihilfengesetzes 1983 stehen bedürftigen Schüler:innen an medizinisch-technischen Fachschulen (MTF) und Schulen für medizinische Assistenzberufe in Wien unbefristete Zuschüsse zur Verfügung. Die Unterstützung gliedert sich in Schulbeihilfe für Unterrichtskosten, Heimbeihilfe zur Abdeckung von Unterkunftsausgaben sowie Fahrtkostenbeihilfe für den täglichen Weg zur Bildungseinrichtung. Diese Fördermöglichkeit zielt darauf ab, Chancengleichheit und einen reibungslosen Bildungsweg zu gewährleisten, indem finanzielle Hürden bei Unterricht und Lebenshaltung minimiert werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass die Beantragung flexibel an individuelle Lebenssituationen angepasst werden kann.
Förderberechtigt sind alle Schüler:innen an einer MTF-Schule oder einer Schule für medizinische Assistenzberufe in Wien, die • bedürftig sind, • einen günstigen Schulerfolg nachweisen, • die betreffende Schulstufe erstmals besuchen und • ihren Schulbesuch vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen haben. Die Beantragung erfolgt bei der Sektion VI des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, sind Einkommensnachweise, Schulzeugnisse sowie eine Bestätigung der Erstteilnahme an der entsprechenden Schulstufe beizulegen. Diese Förderung trägt dazu bei, allen jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft einen qualitätsgesicherten Ausbildungsweg im medizinisch-technischen Bereich zu ermöglichen und langfristig eine solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung zu fördern.