Schule für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Förderung von Plätzen in spezialisierten Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Wien. Antragstellung jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds Soziales Wien (FSW) fördert in speziell anerkannten Schulen Plätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und gewährleistet eine individuelle pädagogische und therapeutische Förderung entsprechend der Bedürfnisse der geförderten Personen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Schulpflichtigkeit bzw. besondere Gründe für Schulverlängerung
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 4 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW)
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien mindestens sechs Monate vor Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular des FSW
- Nachweis über die Behinderung (z.B. ärztliches Gutachten)
- Bescheid der Bildungsdirektion Wien über sonderpädagogischen Förderbedarf
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis
Bewertungskriterien
- Vorliegen einer Behinderung
- Nachweis des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Schulpflicht und Wohnsitz in Wien
Beschreibung
Der Fonds Soziales Wien (FSW) ermöglicht öffentlichen Einrichtungen in Wien einen kontinuierlichen Zuschuss zur Finanzierung von Schulplätzen in anerkannten Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie sonderpädagogischem Förderbedarf. Ziel ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten, individualisierten Schulangebots, das durch speziell ausgebildete Pädagog:innen und Therapeut:innen eine optimale Lern- und Entwicklungssituation sicherstellt. Eine Verlängerung des Schulbesuchs über die reguläre 13. Schulstufe hinaus ist bei entsprechendem Bedarf möglich. Die Förderung deckt 100 % der anfallenden Kosten ab und kann jederzeit beantragt werden. Voraussetzungen sind der Nachweis der Behinderung oder sonderpädagogischen Erfordernisse, Schulpflicht beziehungsweise begründete Schulverlängerung, österreichische Staatsbürgerschaft oder Chancengleichstellung gemäß § 4 CGW sowie ein seit mindestens sechs Monaten bestehender Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien.
Interessiert ist insbesondere jener Personenkreis, der aufgrund seiner besonderen Beeinträchtigung auf eine spezifisch ausgerichtete schulische Förderung angewiesen ist. Die Zuwendung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen – etwa ärztliches Gutachten, Bescheid der Bildungsdirektion Wien, Meldezettel und Geburtsurkunde – sowie anhand der Bewertungskriterien Behinderung, Nachweis des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Wohnsitz in Wien. Antragsformulare stehen beim FSW bereit und werden nach Eingang umgehend bearbeitet. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgen direkt an die anerkannte Schule. Durch diese Maßnahme wird eine langfristige, inklusive Bildungsleistung gewährleistet, die den individuellen Potenzialen und Bedürfnissen der geförderten Kinder und Jugendlichen gerecht wird.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.