Schulgeld
Zuschuss zu regelmäßig an Schulen der Beteiligungsunternehmen zu entrichtenden Schüler*innenbeiträgen, um Ausbildung unabhängig von der finanziellen Lage zu ermöglichen und Schulabbrüche aufgrund ökonomischer Schwierigkeiten zu vermeiden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Schülerinnen und Schülern an Bildungseinrichtungen der DAA-Stiftung Bildung und Beruf durch einen Zuschuss zu den Schüler*innenbeiträgen, damit junge Menschen unabhängig von ihrer persönlichen und familiären Finanzlage eine Ausbildung aufnehmen können und Schulabbrüche aufgrund ökonomischer Schwierigkeiten vermieden werden.
Förderfähige Ausgaben
- Schüler*innenbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Besuch einer gebührenpflichtigen Ersatz- oder Ergänzungsschule oder vergleichbarer Ausbildungseinrichtung der DAA-Stiftung
- Nachweis einer sozialen Härte durch Einkommens- und Vermögensnachweise
- Befürwortende Stellungnahme des Schulträgers nach individuellem Beratungsgespräch
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Schulgeldbefreiung/Schulgeldermäßigung
- Merkblatt für Antragstellende
- Einkommensnachweise (eigene und ggf. der Eltern/Ehepartner*in)
- Individuelles Anschreiben zur finanziellen Situation und Motivation
- Stellungnahme des Schulträgers
Bewertungskriterien
- Nachweis sozialer Härte des Schulgeldes
- Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
- Befürwortende Stellungnahme des Schulträgers
Beschreibung
Die DAA-Stiftung Bildung und Beruf ermöglicht bundesweit privat finanzierte Ausbildungen an Ersatz- und Ergänzungsschulen der Beteiligungsunternehmen durch einen Schulgeldzuschuss. Dabei werden bis zu 150 € pro Monat übernommen, um jungen Menschen unabhängig von ihrer persönlichen oder familiären Finanzsituation den Schulbesuch zu sichern und ökonomisch bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Gefördert werden Schüler:innen an gebührenpflichtigen Einrichtungen wie IWK, GGSD oder DAA, deren familiäre oder eigene Einkommens- und Vermögenssituation eine erhebliche finanzielle Härte darstellt. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Antrags mit einer Förderquote von 100 % auf die regulären Monatsschülerbeiträge und greift nach Prüfung der eingereichten Nachweise unverzüglich ab Antragseingang.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der sozialen Härte mittels Einkommens- und Vermögensunterlagen, ein individuelles Anschreiben zur Darstellung der finanziellen Lage und Motivation sowie eine befürwortende Stellungnahme des Schulträgers nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Das standardisierte Antragsformular Schulgeldbefreiung/Schulgeldermäßigung und das dazugehörige Merkblatt stehen zur vollständigen Antragstellung bereit. Eine kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit möglich; die DAA-Stiftung entscheidet nach Vollständigkeit der Unterlagen und der Stellungnahme des Schulträgers. Die Förderung beginnt frühestens einen Monat nach Antragseingang und kann bis zum Ausbildungsende gewährt werden.
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