Schulische Tagesbetreuung Graz
Förderung der schulischen Tagesbetreuung an Grazer Schulen durch einkommensabhängige Zuschüsse zu den Elternbeiträgen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der schulischen Tagesbetreuung an Grazer Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen durch Ermäßigung der Elternbeiträge entsprechend dem Familien-Nettoeinkommen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Graz
- Anmeldung an einer Grazer Schule mit schulischer Tagesbetreuung
- Einkommensabhängige Beitragsbemessung auf Basis des Familien-Nettoeinkommens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Arbeitnehmerveranlagung oder Jahreslohnzettel
- Einkommenssteuerbescheid oder Bestätigung des Steuerberaters über Gewinn/Verlust
- Familienbeihilfebescheid bei mehr als einem Kind
- Scheidungsurteil oder Unterhaltsvereinbarung für Alimente
- Versicherungsdatenauszug oder Arbeitslosenbestätigung/Mindestsicherung/Wochengeld
Beschreibung
In der Region Steiermark bietet die Stadt Graz einen einkommensabhängigen Zuschuss zur schulischen Tagesbetreuung an Volks-, Mittel- und Sonderschulen an und setzt damit einen Schwerpunkt in den Förderbereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Diese dauerhafte Fördermaßnahme ermöglicht eine bedarfsgerechte Entlastung der Familien, indem die Elternbeiträge sozial gestaffelt an das Nettofamilieneinkommen gekoppelt werden. Ziel ist es, einerseits den Lastenausgleich zwischen Eltern und kinderlosen Personen zu unterstützen und andererseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine verlässliche Nachmittagsbetreuung zu fördern. Mehrkindfamilien und Alleinerziehende profitieren von einer zusätzlichen Rückstufung der Beitragsstufe.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz, deren Kinder an einer schulischen Tagesbetreuung angemeldet sind. Voraussetzung ist die Anmeldung an einer Grazer Schule mit Tagesbetreuung und die Vorlage von Nachweisen zum Familien-Nettoeinkommen. Erforderliche Unterlagen umfassen beispielsweise die Arbeitnehmerveranlagung oder den Jahreslohnzettel, den Einkommenssteuerbescheid oder eine Bestätigung des Steuerberaters, den Familienbeihilfenbescheid bei mehreren Kindern sowie Unterhaltsvereinbarung oder Scheidungsurteil und einen Versicherungsdatenauszug bzw. eine Bestätigung über Arbeitslosigkeit, Mindestsicherung oder Wochengeld. Die Antragstellung ist kostenfrei, jederzeit möglich und gilt seit dem 19. April 2012 unbegrenzt.