Zuschuss

Schulkostenförderung

Förderung zur Finanzierung von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten für in der Richtlinie definierte Schulausbildungen in Tirol. Die einkommensabhängige Basisförderung und ein zusätzlicher Bildungsbonus unterstützen Teilnehmer*innen bei Kursen von anerkannten Bildungsträgern. Anträge sind vor Beginn der Ausbildung, spätestens zwei Wochen nach Schulbeginn, online bis 31.12.2029 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Unternehmensgröße: Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter*innen
Fördersumme: Maximal €3.000 pro Fördernehmer*in (bei unter Einkommensgrenze I), maximal €1.800 (zwischen Einkommensgrenze I und II)
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Durch einen Beitrag zur Finanzierung von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten für in der Richtlinie definierte Schulausbildungen soll im Sinne der Fachkräfteoffensive die Weiterbildung zur Fachkraft unterstützt werden, für die derzeit keine anderweitige öffentliche Unterstützung möglich ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungskosten gemäß § 5 der Richtlinie
  • Prüfungsgebühren für positiv abgelegte Abschlussprüfungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Retroaktive Kosten
  • Förderung bei gleichzeitiger Gewährung von Bildungsgeld update oder Fachkräfteförderung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
  • Anerkannte Bildungsträger gemäß Rahmenrichtlinie
  • Ausbildungskosten: Basisförderung €180–€6.000, Bildungsbonus €500–€12.000, max. €30 pro Unterrichtseinheit
  • Anwesenheit mindestens 75 %
  • Keine gleichzeitige Förderung durch Bildungsgeld update oder Fachkräfteförderung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status
  2. Anmeldebestätigung der Schule mit Auflistung der Schulkosten
  3. Zahlungsnachweis (falls vorhanden)
  4. Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen
  5. Bestätigung des Arbeitgebers oder Nachweis über Bezug aus der Arbeitslosenversicherung bei auswärtigem Wohnsitz

Beschreibung

Im Bundesland Tirol unterstützt die Schulkostenförderung die berufliche Qualifizierung durch einen einkommensabhängigen Zuschuss für in der Richtlinie definierte Aus- und Weiterbildungen an anerkannten Bildungsträgern. Sie richtet sich an Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Lehrlinge, öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Wiedereinsteiger:innen, Berufseinsteiger:innen sowie selbstständige Unternehmer:innen mit bis zu neun Mitarbeiter:innen. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, im Rahmen der Fachkräfteoffensive Ausbildungen zu fördern, für die keine anderweitige öffentliche Unterstützung möglich ist. Die Förderung gliedert sich in eine Basisförderung und einen zusätzlichen Bildungsbonus für positiv abgelegte formale Abschlüsse, um das Erreichen von Fachabschlüssen zu stärken.

Gefördert werden Ausbildungskosten zwischen € 180 und € 6.000 für die Basisförderung sowie zwischen € 500 und € 12.000 für den Bildungsbonus, bei maximal € 30 pro Unterrichtseinheit. Die Förderquote liegt je nach Einkommen bei 30 % (unter Einkommensgrenze I: € 2.900 monatlich) bzw. 20 % (zwischen Einkommensgrenzen I und II: € 3.400 monatlich) als Basisförderung und zusätzlich 20 % bzw. 10 % als Bildungsbonus. Höchstbeträge pro Fördernehmer:in sind € 3.000 (unter Einkommensgrenze I) bzw. € 1.800 (zwischen den Grenzen). Voraussetzung sind u. a. ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol, mindestens 75 % Anwesenheit, kein gleichzeitiger Bezug von Bildungsgeld update oder Fachkräfteförderung sowie fristgerechte Antragstellung bis 31. Dezember 2029 (vor Ausbildungsbeginn bzw. spätestens zwei Wochen danach). Dem Antrag sind Nachweise zum arbeitsrechtlichen Status, Anmelde- und Zahlungsbestätigungen sowie Belege über andere Förderungen beizulegen.

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