Zuschuss

Schulungszuschlag

Zusatzbetrag zum täglichen Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe während Nach- und Umschulungsmaßnahmen sowie Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, 2025 tgl. 2,60 €, jährlich valorisiert.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 2,60 € pro Tag (2025); bei Schulungen >4 Monate dreifach, >12 Monate fünffach, maximal 46,67 € pro Tag

Förderziel

Abgeltung der mit der Teilnahme an Nach- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag des AMS verbundenen Mehraufwendungen durch einen zusätzlichen täglichen Betrag.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
  • Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme im Auftrag des AMS

Beschreibung

Schulungszuschlag unterstützt bundesweit in Österreich Personen mit Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfe-Bezug bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen von Nach- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) gleicht dieser Zuschuss die zusätzlich entstehenden Aufwendungen ab. Antragsberechtigte sind allejenigen, die in Ausbildung oder Weiterbildung vom AMS eingesetzt werden. Der Förderbetrag wird täglich gewährt und passt sich jährlich der Inflation an, wodurch die Teilnehmenden kontinuierlich unterstützt werden.

Für das Jahr 2025 beträgt der Zusatzzuschuss täglich 2,60 €. Dauern Schulungen länger als vier Monate, wird der dreifache Satz ausbezahlt, bei mehr als zwölf Monaten der fünffache, jedoch maximal 46,67 € pro Tag. Die Beantragung ist jederzeit möglich, beginnend ab 01.01.2024 und ohne ausgeschriebene Fristbegrenzung. Ziel ist es, Mehraufwendungen wie Fahrt- oder Verpflegungskosten finanziell abzufedern und damit die Motivation und den nachhaltigen Erfolg der Wiedereingliederung zu fördern. Expert:innen des AMS begleiten die Durchführung und stehen für allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung bereit.

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