Preis / Auszeichnung

SDE-Förderpreis der Stiftung Deutsche Eisenbahn

Alle zwei Jahre verliehener Förderpreis der Stiftung Deutsche Eisenbahn zur Unterstützung preiswürdiger Infrastrukturprojekte zum Erhalt und Betrieb historischer Bahnen. Einreichungsschluss ist jeweils der 31. August des Jahres der Preisverleihung.

Infrastruktur Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Initiativen Dritter, die in besonderer Weise zum Erhalt und Betrieb historischer Bahnen beitragen, insbesondere abgeschlossene Infrastrukturmaßnahmen, von denen möglichst viele historische Bahnen profitieren.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeuge

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung
  • Projekt muss öffentlich im Internet dokumentiert sein (Begründung, Konzeption, geschichtliche Einordnung, Finanzierung)
  • Veröffentlichung der Projektinformationen für mindestens fünf Jahre nach Preisverleihung
  • Projekt muss öffentlich zugänglich sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Begründung des Vorschlags
  2. Beschreibung und Konzeption des Projekts
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  4. Dokumentation des Projekts auf eigener Internetseite

Bewertungskriterien

  • Nutzen für mehrere historische Bahnen
  • Beispielgebender Charakter des Projekts
  • Öffentlich zugängliche Dokumentation und langjährige Erreichbarkeit im Internet

Beschreibung

Der SDE-Förderpreis der Stiftung Deutsche Eisenbahn würdigt alle zwei Jahre herausragende Infrastrukturprojekte, die zum langfristigen Erhalt und Betrieb historischer Bahnanlagen in Deutschland beitragen. Gemeinnützige Körperschaften, Museen, Museumseisenbahnen und vergleichbare Initiativen können sich mit abgeschlossenen Baumaßnahmen bewerben, die beispielgebenden Charakter besitzen und möglichst vielen historischen Bahnen zugutekommen. Gefördert werden nur solche Projekte, die dauerhaft öffentlich zugänglich sind und in ihrer Umsetzung innovative Lösungen für den Denkmalschutz, Städtebau oder die Museumsinfrastruktur demonstrieren. Fahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzung für eine Einreichung bis zum 31. August im Jahr der Preisverleihung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung sowie eine ausführliche Online-Dokumentation von Begründung, Konzeption, geschichtlicher Einordnung und Finanzierung des Projekts. Die Veröffentlichung muss für mindestens fünf Jahre auf der eigenen Webseite gewährleistet sein, um Transparenz und Nachahmerpotenzial zu sichern. Bewertet werden insbesondere der überregionale Nutzen für mehrere Museen und Eisenbahnvereine, der beispielhafte Charakter des Vorhabens und die dauerhafte Auffindbarkeit aller Projektdaten im Internet. Die Entscheidung trifft der Stiftungs- und Kuratoriumsvorstand, die Preisverleihung erfolgt üblicherweise im Rahmen der Herbsttagung des Verbandes Deutscher Museums- und Touristikbahnen. Die Stiftung Deutsche Eisenbahn behält sich das Recht vor, auf ihren Kanälen über die ausgezeichneten Projekte zu berichten und die Verknüpfung zwischen Stiftung und Projekt dauerhaft zu dokumentieren.

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