Zuschuss

Senior:innenenholungsaktion - Aktiv und Fit im Alter

Einwöchiger, kostenfreier Erholungsaufenthalt für Kärntner Seniorinnen und Senioren ab 65 zur Förderung eines aktiven und selbstständigen Lebens in der gewohnten Umgebung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Senior:innenenholungsaktion „Aktiv und fit im Alter" fördert die aktive Teilnahme am sozialen Leben und ist ein Zeichen der Wertschätzung des Landes Kärnten gegenüber der älteren Generation. Ziel ist es, Kärntner Seniorinnen und Senioren ein selbstständiges, aktives Leben in der gewohnten Umgebung langfristig zu ermöglichen. Im Rahmen eines einwöchigen Erholungsaufenthaltes werden begleitende Referate und Vorträge sowie gesundheitserhaltende Aktivitäten angeboten. Rechtsinformationen, kreative und kulturelle Angebote runden das Programm ab.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Kärnten
  • Ab Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Sozial- und erholungsbedürftig ohne besonderen Betreuungs- oder Pflegebedarf

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweis
  2. Reihung der gemeldeten Personen durch die Gemeinde
  3. Begründung des besonderen Erholungsbedarfs durch die Gemeinde

Bewertungskriterien

  • Reihung der gemeldeten Personen nach sozialem Bedarf
  • Verfügbarkeit freier Plätze

Beschreibung

Als Teil der sozialen und gesundheitlichen Fördermaßnahmen in Kärnten bietet die Senior:innenenholungsaktion „Aktiv und Fit im Alter“ einen einwöchigen, kostenfreien Erholungsaufenthalt für Kärntner Senior:innen ab 65 zur Förderung eines aktiven und selbstständigen Lebens in der gewohnten Umgebung. Begleitende Referate und Vorträge vermitteln Rechtsinformationen und praktische Tipps, während kreative sowie kulturelle Angebote geistige Anregung bieten. Gesundheitserhaltende Aktivitäten, darunter Bewegungsprogramme und therapeutische Einheiten, stärken das körperliche Wohlbefinden und fördern den Austausch unter Gleichaltrigen. Dieses breit gefächerte Programm setzt auf soziale Teilhabe und unterstreicht die Wertschätzung der älteren Generation durch das Land Kärnten.

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sozial- und erholungsbedürftig sind und keiner besonderen Betreuung oder Pflege bedürfen. Die Aktion wird zu 100 % als Zuschuss gewährt; die Vergabe freier Plätze erfolgt nach sozialem Bedarf und Eingang der Anmeldungen. Anträge können ganzjährig über die zuständige Wohnsitzgemeinde oder – für Mindestsicherungsbeziehende – über das Sozialamt eingereicht werden. Zur Antragstellung sind ein Einkommensnachweis, eine Reihung durch die Gemeinde sowie eine Begründung des besonderen Erholungsbedarfs erforderlich. Die Termine für die Aufenthalte werden jeweils zu Jahresbeginn bekannt gegeben und ermöglichen langfristig eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in vertrauter Umgebung.

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