SeniorInnen-Tagesbetreuung
Teilstationäre Tagesbetreuung für SeniorInnen mit Pflegebedarf in Burgenland als Brücke zwischen häuslicher Betreuung und Pflegeheim – Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die teilstationären Dienste in Form von Tagesbetreuung bieten SeniorInnen mit funktionellen Einschränkungen oder psychischen Veränderungen (z. B. Alzheimer, Schlaganfall, Gerontopsychiatrie), die ihren Alltag zu Hause an Werktagen nicht mehr alleine bewältigen können und für die ambulante Dienste nicht ausreichen, eine ganz- oder halbtägige Betreuung – als Zwischenglied zwischen ambulanter Versorgung und stationärem Pflegeheim.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilstationäre Betreuungseinrichtung
- Angebot für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bis Pflegegeldstufe 3 (in Einzelfällen höhere Stufen)
- Versorgung zu Hause werktags nicht ausreichend
- Keine stationäre Pflege notwendig
Beschreibung
Die SeniorInnen-Tagesbetreuung im Burgenland stellt eine halb- bis ganztägige Betreuungsform für ältere Menschen mit funktionellen Einschränkungen oder psychischen Veränderungen dar und bildet ein Bindeglied zwischen der häuslichen Versorgung und einer stationären Pflegeeinrichtung. Das Angebot richtet sich an Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit Pflegegeldstufe bis 3 (in Einzelfällen auch höhere Stufen), die ihren Alltag an Werktagen allein nicht mehr bewältigen können und für die mobile Angebote nicht ausreichen, eine vollstationäre Unterbringung aber noch nicht erforderlich ist. In anregenden Tagesstrukturen werden individuelle Bedürfnisse berücksichtigt und eine fachlich qualifizierte Betreuung gewährleistet, beispielsweise bei Alzheimer, Schlaganfall oder gerontopsychiatrischen Diagnosen. So werden soziale Teilhabe gestärkt, Belastungen pflegender Angehöriger reduziert und der Verbleib im vertrauten Umfeld gefördert.
Als fortlaufend zur Verfügung stehende Zuschussförderung richtet sich dieses Programm an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die teilstationäre Betreuungseinrichtungen betreiben oder etablieren möchten. Voraussetzung ist ein nachgewiesenes Betreuungsangebot für Senior:innen im genannten Alters- und Pflegegeldrahmen, eine unzureichende häusliche Versorgung an Werktagen sowie das Fehlen eines unmittelbaren Bedarfs an stationärer Pflege. Förderberechtigte Träger können Anträge ohne Fristende einreichen und so dazu beitragen, die Lebensqualität pflegebedürftiger älterer Menschen im Burgenland nachhaltig zu verbessern. Weitere Informationen sind bei den zuständigen Landesbehörden erhältlich.