Zuschuss

Soforthilfe der Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe

Einmalige finanzielle Soforthilfe bis zu 420 € für bedürftige Senior:innen in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz zur Deckung von Kosten für Geräte, Möbel oder Nebenkostennachzahlungen. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
Fördersumme: maximal 420 € einmalig

Förderziel

Einmalige finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren zur Abwendung von Altersarmut und zur Deckung unvorhergesehener Ausgaben wie Geräte, Möbel oder Nachzahlungen von Nebenkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Geräte und Möbel
  • Nebenkostennachzahlungen
  • Leistungen nach vorher genehmigtem Kostenvoranschlag

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Bereits durch staatliche Leistungen gedeckte Kosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz
  • Bezug von Altersrente oder Grundsicherung bzw. Wohngeld
  • Verfügbares Einkommen unter 800 € (Einzelhaushalte) bzw. 1.400 € (Gemeinschaften) nach Abzug der Mietkosten
  • Keine staatlichen Leistungen für die beantragten Kosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Aktueller Rentenbescheid
  3. Aktueller Grundsicherungs- oder Wohngeldbescheid
  4. Nachweis über Pflegegeld bzw. Hilfe zur Pflege
  5. Kostenvoranschlag oder Rechnung

Beschreibung

Einmalige Soforthilfe für Senior:innen im Rhein-Neckar-Pfalz-Gebiet
Die Peter + Maria Kinscherff-Stiftung für Seniorenhilfe gewährt bedürftigen Senior:innen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 420 €. Die Zuwendung dient der Abwendung von Altersarmut und deckt unvorhergesehene Ausgaben wie notwendige Geräte, Möbel oder Nachzahlungen von Nebenkosten. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, die eine Altersrente, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen und nach Abzug der Mietkosten über ein verfügbares Einkommen von weniger als 800 € (Einzelhaushalt) bzw. 1 400 € (Ehepaar/Lebensgemeinschaft) verfügen. Staatliche Leistungen für die beantragten Kosten dürfen nicht bereits greifen. Anträge können fortlaufend und unabhängig von festen Fristen eingereicht werden. Eine erneute Antragstellung ist erst nach zwölf Monaten möglich, sofern bereits eine Soforthilfe gewährt wurde.

Antragsvoraussetzungen und Förderverfahren
Zur Antragstellung sind Kopien des Personalausweises oder Reisepasses, aktuelle Bescheide über Rente, Grundsicherung oder Wohngeld, Nachweise über Pflegegeld beziehungsweise Hilfe zur Pflege sowie ein genehmigter Kostenvoranschlag oder eine Rechnung beizufügen. Eine Bewilligung erfolgt schriftlich nach Prüfung der Förderkriterien im internen Entscheidungsprozess. Die Stiftung übernimmt dabei ausschließlich die Kostenbeteiligung oder -übernahme und organisiert weder Auswahl noch Lieferung der geförderten Leistungen. Diese Soforthilfe ergänzt die langfristigen Projekte der Stiftung und trägt dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen nachhaltig zu verbessern.

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