Solaranlagen < 100 qm
Förderung der Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Antragstellung ab 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich, Antragsfrist spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m² Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Auch Planung, Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten sind als förderfähige Ausgaben anerkannt. Die Solarkollektoren müssen über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
Förderfähige Ausgaben
- Neuerrichtung und Erneuerung von Solaranlagen und Verrohrung
- Pumpengruppe
- Wärmespeicher
- Luftkollektoren
- Planungs- und Montagekosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Thermische Solaranlage <100 m² Bruttokollektorfläche mit Typenprüfung nach EN 12975
- Antragstellung bis spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung
- Je Projektteil eigener Antrag bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer Anlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien für förderfähige Kosten
- Wärmeliefervertrag (bei Fernwärmeanschluss)
Beschreibung
Unternehmen, kleine und mittlere Organisationen sowie gemeinnützige Vereine in ganz Österreich profitieren von einem attraktiven Zuschussprogramm zur Neuerrichtung oder Erneuerung thermischer Solaranlagen mit bis zu 100 m² Bruttokollektorfläche. Gefördert werden Systeme zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme, die nach EN 12975 typengeprüfte Solarkollektoren einsetzen. Neben der eigentlichen Anlage zählen auch Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher und Luftkollektoren zu den anerkannten Ausgaben. Planung, Montage sowie die Demontage und umweltgerechte Entsorgung bestehender Komponenten sind ebenfalls förderfähig. Dieses Programm unterstützt Projekte im Themenfeld Energieeffizienz und erneuerbare Energien und leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und Umweltschutz.
Die Antragstellung ist in der Zeit von 01. März 2024 bis 31. Dezember 2050 möglich und muss spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung erfolgen. Bei mehreren gleichzeitig umgesetzten Anlagen ist je Projektteil ein separater Antrag einzureichen. Als förderberechtigt gelten Unternehmen, Interessenverbände, sonstige Vereine, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Zur Antragseinreichung sind ein unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung, Kopien der Rechnungen für alle förderfähigen Kosten sowie gegebenenfalls ein Wärmeliefervertrag bei Fernwärmeanschluss vorzulegen. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgen über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die als Expert:in für Klima- und Umweltschutzprojekte eine unkomplizierte Betreuung durch den gesamten Förderprozess garantiert.