Zuschuss

Sommernachtskonzert

Förderung des jährlich im Juni stattfindenden Sommernachtskonzerts der Wiener Philharmoniker in den Schlossgärten Schönbrunn. Der Eintritt ist kostenlos, die Auszahlung erfolgt an den Verein Wiener Philharmoniker. Anträge jederzeit möglich (unbegrenzt).

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 100.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung an den Verein Wiener Philharmoniker zur Durchführung des kostenlosen Sommernachtskonzerts in den Schlossgärten Schönbrunn und Stärkung sowie qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Es liegen keine spezifischen Voraussetzungen vor

Beschreibung

Das alljährliche Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker in den malerischen Schlossgärten von Schönbrunn zählt zu den musikalischen Höhepunkten Wiens und wird jeweils im Juni ohne Eintrittstarif angeboten. Zur Realisierung dieses kulturellen Großereignisses stellt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100.000 € pro Jahr zur Verfügung. Die Mittel werden direkt an den Verein Wiener Philharmoniker ausgezahlt und ermöglichen eine hochwertige künstlerische Umsetzung unter freiem Himmel. Mit dieser Förderung soll einerseits das musikalische Erbe gestärkt und andererseits das touristische Profil Österreichs qualitativ weiterentwickelt werden.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine und vergleichbare Organisationen, die sich der Organisation und Durchführung solcher Großveranstaltungen im Kulturbereich widmen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da keine spezifischen Voraussetzungen festgelegt sind und die Frist unbegrenzt geöffnet bleibt. Zielgerichtet unterstützt das Programm Initiativen, die in Wien und darüber hinaus Impulse für den Kultur- und Tourismusstandort Österreich setzen. Durch die kontinuierliche Bereitstellung öffentlicher Mittel wird sichergestellt, dass die Schlossgarten-Bühne auch künftig ein magnetischer Anziehungspunkt für Musikliebhaber:innen aus dem In- und Ausland bleibt.

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