Sonderförderrichtlinie 2024 Errichtung von RH und Wohnungen mittels nichtrückzahlbaren Zuschusses
Das Land Burgenland fördert die Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen mit nichtrückzahlbarem Zuschuss. Antragszeitraum: 01.09.2024 bis 31.12.2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit durch Nichtrückzahlbare Zuschüsse für den Neubau von Wohngebäuden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen im Eigentum burgenländischer Gebietskörperschaften
- Nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anerkannte gemeinnützige Bauvereinigungen mit Sitz im Burgenland
- Überlassung der geförderten Objekte nur an förderungswürdige Personen
- Nachweis ununterbrochener Hauptwohnsitznahme in Österreich mindestens zwei Jahre vor Überlassung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Förderung
- Baubewilligung/Baufreigabe
- Baubeschreibung und Lageplan
- Kostenzusammenstellung (ÖNORM B 1801-1)
- ZEUS-Formblatt für Energieausweis
- Liste der Wohnungswerber
Bewertungskriterien
- Kosten und Leistbarkeit
- Ökologische Maßnahmen
- Lage und Nachfrage
- Vertragsgestaltung und Transparenz
Beschreibung
Die Sonderförderrichtlinie 2024 des Landes Burgenland unterstützt gemeinnützige Bauvereinigungen und juristische Träger im Eigentum burgenländischer Gebietskörperschaften bei der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen durch nichtrückzahlbare Zuschüsse. Ziel ist die Schaffung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Aspekte. Gefördert wird der Neubau von Wohngebäuden mit Basisbeträgen von bis zu 550 € je m² Wohnnutzfläche, die je nach Energiekennzahl und Ökokennzahl zusätzlich durch Bonusbeträge erhöht werden können. Technologien wie hocheffiziente Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und CO₂-arme Baustoffe werden besonders bedacht. Anträge können von 01.09.2024 bis 31.12.2026 eingereicht werden, solange Budgetmittel verfügbar sind.
Förderberechtigt sind im Burgenland ansässige, als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen sowie öffentliche Träger, die den Wohnraum ausschließlich an förderungswürdige natürliche Personen vergeben, welche nachweislich seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich führen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9 Wohnbauförderung – und erfordert u. a. Baubewilligung, Lageplan, Kostenaufstellung nach ÖNORM B 1801-1, Energieausweis und Liste der Wohnungswerber:innen. Bei der Begutachtung spielen Faktoren wie Kosten- und Leistbarkeit, ökologische Maßnahmen, Lage und Nachfrage sowie Vertragsgestaltung und Transparenz eine entscheidende Rolle. Die Reihung der Förderanträge gewährleistet eine effiziente Mittelvergabe im Sinne der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit. Interessierte Organisationen erhalten umfassende Informationen zur Antragstellung und Förderabwicklung direkt bei der Abteilung 9 Sozial- und Klimafonds Burgenland.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.