Zuschuss

Sonderförderrichtlinie 2024 Errichtung von RH und Wohnungen mittels nichtrückzahlbaren Zuschusses

Das Land Burgenland fördert die Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen mit nichtrückzahlbarem Zuschuss. Antragszeitraum: 01.09.2024 bis 31.12.2026.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit durch Nichtrückzahlbare Zuschüsse für den Neubau von Wohngebäuden.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen im Eigentum burgenländischer Gebietskörperschaften
  • Nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anerkannte gemeinnützige Bauvereinigungen mit Sitz im Burgenland
  • Überlassung der geförderten Objekte nur an förderungswürdige Personen
  • Nachweis ununterbrochener Hauptwohnsitznahme in Österreich mindestens zwei Jahre vor Überlassung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Förderung
  2. Baubewilligung/Baufreigabe
  3. Baubeschreibung und Lageplan
  4. Kostenzusammenstellung (ÖNORM B 1801-1)
  5. ZEUS-Formblatt für Energieausweis
  6. Liste der Wohnungswerber

Bewertungskriterien

  • Kosten und Leistbarkeit
  • Ökologische Maßnahmen
  • Lage und Nachfrage
  • Vertragsgestaltung und Transparenz

Beschreibung

Die Sonderförderrichtlinie 2024 des Landes Burgenland unterstützt gemeinnützige Bauvereinigungen und juristische Träger im Eigentum burgenländischer Gebietskörperschaften bei der Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen durch nichtrückzahlbare Zuschüsse. Ziel ist die Schaffung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Aspekte. Gefördert wird der Neubau von Wohngebäuden mit Basisbeträgen von bis zu 550 € je m² Wohnnutzfläche, die je nach Energiekennzahl und Ökokennzahl zusätzlich durch Bonusbeträge erhöht werden können. Technologien wie hocheffiziente Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und CO₂-arme Baustoffe werden besonders bedacht. Anträge können von 01.09.2024 bis 31.12.2026 eingereicht werden, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Förderberechtigt sind im Burgenland ansässige, als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen sowie öffentliche Träger, die den Wohnraum ausschließlich an förderungswürdige natürliche Personen vergeben, welche nachweislich seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich führen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9 Wohnbauförderung – und erfordert u. a. Baubewilligung, Lageplan, Kostenaufstellung nach ÖNORM B 1801-1, Energieausweis und Liste der Wohnungswerber:innen. Bei der Begutachtung spielen Faktoren wie Kosten- und Leistbarkeit, ökologische Maßnahmen, Lage und Nachfrage sowie Vertragsgestaltung und Transparenz eine entscheidende Rolle. Die Reihung der Förderanträge gewährleistet eine effiziente Mittelvergabe im Sinne der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit. Interessierte Organisationen erhalten umfassende Informationen zur Antragstellung und Förderabwicklung direkt bei der Abteilung 9 Sozial- und Klimafonds Burgenland.

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