Sonderförderung von Sport-Großprojekten
Förderung von Sport-Großprojekten und Sportveranstaltungen in der Steiermark. Anträge sind kostenlos und können jederzeit online über das E-Government-Portal gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sport-Großprojekten und Sportveranstaltungen in der Steiermark, um nicht erwerbsmäßig betriebenen Sport zu unterstützen, die Organisation größerer Sportereignisse zu ermöglichen und regionales Sportengagement zu fördern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neubau und Sanierung von Sportstätteninfrastruktur
- Ankauf von Grundstücken bzw. Gebäuden
- Tilgung von Schulden
- Rechts-/Beratungskosten
- Miet- und Pachtzinszahlungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sportförderung nur nach Maßgabe vorhandener Mittel und Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung
- Mitgliedschaft in einem steirischen Verein
- Veranstaltung muss in der Steiermark stattfinden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt \"Sportförderung-Antrag\"
- Vereinsregisterauszug
- weitere angeforderte Unterlagen
Beschreibung
Unternehmen mit Sitz in der Steiermark erhalten über eine fortlaufende Sonderförderung finanzielle Zuschüsse zur Umsetzung von groß angelegten Sportprojekten und Sportveranstaltungen. Ziel ist die Unterstützung nicht erwerbsmäßig betriebener Sportangebote, die Ermöglichung überregionaler Sportereignisse und die Stärkung des regionalen Engagements im Sportbereich. Die Antragstellung ist kostenfrei und kann jederzeit elektronisch erfolgen. Voraussetzungen sind eine Mitgliedschaft im Vereinsregister eines steirischen Sportvereins sowie die Durchführung der Veranstaltung innerhalb des Bundeslandes, vorbehaltlich vorhandener Mittel und Beschlüsse der Landesregierung.
Förderfähig sind beispielsweise Organisationskosten, technische Ausstattung und Veranstaltungslogistik. Nicht förderbar sind Ausgaben wie Neubau und Sanierung von Sportstätten, Grundstückserwerb, Schuldenrückzahlungen, Rechts- und Beratungskosten, Betriebskosten, VIP-Bereiche, Verköstigung, Preisgelder, Spielerinnen- und Spielerablösen sowie motorsportliche Aktivitäten. Für die Antragseinreichung sind das offizielle Formblatt „Sportförderung-Antrag“, ein aktueller Vereinsregisterauszug und gegebenenfalls weitere Nachweise vorzulegen. Innerhalb der Mittelbindung besteht ein Rechtsanspruch auf Fördermittel nicht, gleichzeitig können Nachweise in Form von Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen für die Abrechnung und das Berichtswesen verlangt werden. Diese Förderung eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, innovative Sportformate erfolgreich zu realisieren und das sportliche Miteinander in der Region nachhaltig zu fördern.
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