Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Förderung für Maßnahmen zur wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal und Reutte in Tirol mit Fokus auf nachhaltigen Tourismus, Umweltprojekten und Radweginfrastruktur. Anträge elektronisch vor Projektbeginn möglich. Gültig von 01.01.2025 bis 30.06.2034.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal und Reutte beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegenzuwirken. Zudem sollen Investitionen in nachhaltigen Tourismus, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung der Radweginfrastruktur ausgelöst und die regionale Wirtschaft im Bezirk Außerfern gestärkt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sach- und Materialkosten
- Planungs- und Umsetzungskosten
- Beratungskosten und Gutachten
- Investitionskosten für Infrastruktur und Energieanlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Anlagegüter
- Reine Ersatzinvestitionen und Instandhaltungen
- Kosten ohne Aktivierung im Anlagevermögen
- Privat genutzte Räume
- Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektdurchführung im Gebiet der Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte
- Elektronische Antragstellung vor Projektbeginn
- Rechtliche Befugnis und fachliche Eignung der Projektträger
- Beachtung landes-, bundes- und EU-rechtlicher Vorgaben
- Angabe aller De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmensangaben und betriebliche Entwicklung der letzten Jahre
- Projektbeschreibung und erwartete betriebs- bzw. regionalwirtschaftliche Auswirkungen
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Finanzierungszusage des kreditgewährenden Instituts
- Kopien anderer Förderanträge und -genehmigungen
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre oder Vorschaurechnung
- Auflistung der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen
- Behördliche Bewilligungen und Genehmigungen
- Planunterlagen
- Zertifikate für Nachhaltigkeitsbonus
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Aktionsfelder und Leitmaßnahmen
- Nachhaltigkeits- und Umwelteffekte
- Regionale und wirtschaftliche Wirkung
- Höhe des Eigen- und Co-Finanzierungsanteils
Beschreibung
Das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte in Tirol richtet sich an Förderberechtigte aus dem privaten, unternehmerischen und öffentlichen Bereich sowie an Genossenschaften, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Ziel ist die wirtschaftliche und nachhaltige Stärkung dieser alpinen Kulturlandschaft, um dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang und der Abnahme der Erwerbsquoten entgegenzuwirken. Im Fokus stehen Investitionen in nachhaltigen Tourismus, energiebezogene Umweltprojekte und den Ausbau der Radweginfrastruktur. Anträge können elektronisch vor Projektbeginn eingebracht werden; der Förderzeitraum läuft von 01.01.2025 bis 30.06.2034. Förderquote und Förderhöchstbeträge richten sich nach Projektart und Eigenmittelanteil, ein Impuls für regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit steht dabei im Vordergrund.
Gefördert werden Personal- und Sachaufwendungen, Planungs- und Umsetzungskosten, Beratung und Gutachten sowie Investitionen in Infrastruktur, Energieanlagen, Hardware und Software. Die Förderquote bewegt sich je nach Maßnahme zwischen 5 % und 90 %, die Fördersumme kann bis zu 2 Mio. € pro Projekt betragen. Nicht anrechenbar sind gebrauchte Anlagegüter, reine Ersatzinvestitionen, nicht aktivierungspflichtige Kosten, privat genutzte Räume oder Fahrzeuge sowie Musik- und Spielautomaten. Fördervoraussetzungen sind u. a. die Projektdurchführung im Gebiet der Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte, rechtliche Befugnis und fachliche Eignung der Projektträger:innen sowie die Angabe aller De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre. Die Bewertung erfolgt anhand der Aktionsfelder, der Nachhaltigkeits- und Umwelteffekte, der regionalen Wirkung sowie des Eigen- und Co-Finanzierungsanteils.
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