Sonderförderungsprogramm Pitztal
Förderung zur Regionalentwicklung im Pitztal mit Fokus auf Infrastruktur, Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung und attraktiven Lebensräumen. Anträge sind im Förderzeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2027 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Destinationsentwicklung, Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe sowie Entwicklung attraktiver Lebensräume im Planungsverband Pitztal.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort im Planungsverband 12 „Pitztal“ (Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal, Wenns)
- Rechtliche Befugnis und Eignung zur Durchführung des Projekts
- Nachweis der Finanzierbarkeit, Nachhaltigkeit und bei erwerbswirtschaftlichen Projekten des wirtschaftlichen Erfolgs
- Abschluss und Kosten-Nachweis des Projekts innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung und Angebote/Kostenvoranschläge
- Behördliche Bewilligungen und Genehmigungen
- Finanzierungsplan mit Finanzierungszusagen
- Sämtliche Planunterlagen
Beschreibung
Das Sonderförderungsprogramm Pitztal dient der gezielten Regionalentwicklung im Planungsverband Pitztal (Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal, Wenns) und unterstützt Projekte in den Schwerpunkten Infrastruktur, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit sowie Schaffung attraktiver Lebensräume. Gefördert werden Maßnahmen zur Destinationsentwicklung (Erlebnis- und Freizeitinfrastruktur, Angebotsentwicklung & Markenintegration), zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Beherbergungsbetrieben und KMU sowie zur Entwicklung eines „Ortes guten Lebens“ (Attraktiver Lebensraum, „Digitale Region Pitztal“, Kooperationen). Als Zuschussangebote stehen branchenübergreifend Privatpersonen, Existenzgründer:innen, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und öffentliche Einrichtungen offen. Mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro werden Impulse zur Stärkung der regionalen Wirtschaft gesetzt und die Innovationskraft vor Ort nachhaltig gefördert.
Die Projektdauer ist auf 24 Monate begrenzt, der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2027. Voraussetzung ist die rechtliche Befugnis zur Durchführung, der Nachweis der Finanzierbarkeit und Nachhaltigkeit sowie – bei erwerbswirtschaftlichen Vorhaben – eines wirtschaftlichen Erfolgs. Ein abgeschlossener Kosten- und Verwendungsnachweis muss innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung vorliegen. Zur Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, behördliche Bewilligungen, ein verbindlicher Finanzierungsplan und sämtliche Planunterlagen einzureichen. Abwicklungsstelle ist die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes Tirol. Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und richtet sich in Art und Höhe nach dem gewählten Aktionsfeld gemäß Richtlinie. Interessierte Projektträger:innen finden alle relevanten Informationen in den Richtlinien zum Sonderförderungsprogramm Pitztal.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.