Sonderfonds für Kinder der Bürgerstiftung Erlangen
Seit 2007 unterstützt der Sonderfonds benachteiligte Kinder in Erlangen mit materieller und emotionaler Einzelfallhilfe sowie Projekten zur Verbesserung der Bildungschancen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung benachteiligter Kinder durch materielle Hilfe, emotionale Förderung sowie Verbesserung der Bildungschancen, um Armut in ihren verschiedenen Formen zu begegnen und Familien in Notlagen zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Hilfen
- Elternbildungsprojekte
- Notfallkassen an Schulen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Erlangen oder Umlandgemeinden (Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Heßdorf, Marloffstein, Möhrendorf, Spardorf, Uttenreuth)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung bzw. Zweckbeschreibung
- Gesamtkostenaufstellung
- IBAN und Kontoinhaber
- Nachweis des Wohnsitzes (ErlangenPass falls vorhanden)
- ggf. Anlagen (max. 5 Dokumente)
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Einzelfalls
- Sozialer Bedarf der Kinder
- Wirksamkeit der Förderung
Beschreibung
Der Sonderfonds für Kinder der Bürgerstiftung Erlangen fördert seit 2007 benachteiligte Kinder und Jugendliche aus Erlangen und den Umlandgemeinden Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Heßdorf, Marloffstein, Möhrendorf, Spardorf und Uttenreuth. Als kontinuierlich offene Zuschuss-Initiative aus Bayern verfolgt er das Ziel, materielle Armut, emotionale Verarmung und Bildungsarmut wirksam zu bekämpfen. Dabei reichen die Förderbereiche von schulischen Elternbildungsprojekten über finanzielle Zuwendungen für Lehr- und Lernmittel bis hin zu Notfallkassen an Brennpunktschulen. Die Wirksamkeit der Unterstützung bemisst sich an der Dringlichkeit des Einzelfalls, dem sozialen Bedarf der Kinder und der nachhaltigen Verbesserung ihrer Bildungschancen. Durch eine Kombination aus Einzelfallhilfe und projektbezogenen Maßnahmen werden Familien in schwierigen Lebenslagen entlastet und die individuelle Entwicklung der Heranwachsenden gefördert.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Wohnsitz oder Sitz in Erlangen bzw. den genannten Umlandgemeinden. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Beantragung erfolgt über ein ausgefülltes Antragsformular mit Projekt- oder Zweckbeschreibung, einer Gesamtkostenaufstellung sowie Nachweisen zu IBAN, Kontoinhaber:in und Wohnsitz (gegebenenfalls ErlangenPass). Optional lassen sich bis zu fünf ergänzende Unterlagen beifügen. Die Entscheidungsfindung berücksichtigt neben der akuten Bedürftigkeit auch die langfristige Wirkung der Förderung. Durch genderneutrale Ansprache in Fördertexten und Projektbeschreibungen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten – von Eltern‐ und Lehrkräften bis zu Expert:innen und Mitarbeiter:innen – gleichermaßen angesprochen und wertgeschätzt werden.
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