Sonderfonds (insb. St. Andreas Sozialfond) der Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas
Die Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas unterstützt über den Sonderfonds, insbesondere den St. Andreas Sozialfond, Menschen in finanzieller Not schnell und unbürokratisch. Thematische Sonderfonds werden zu lokalen Ereignissen initiiert. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Hilfe in Einzelfällen für Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände, Unfällen oder Krankheiten in finanzielle Not geraten sind und keine vorrangige staatliche Unterstützung erhalten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Offenburg
- Keine vorrangige staatliche Unterstützung
- Nachweis finanzieller Notlage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Einzelfalls
- Vorhandensein alternativer Unterstützung
Beschreibung
Der Sonderfonds der Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas, insbesondere der jährlich bereitgestellte St. Andreas Sozialfond, richtet sich an in schwere finanzielle Not geratene Privatpersonen mit Wohnsitz in Offenburg. Ziel dieser Initiative ist es, unbürokratisch und zügig Hilfe in Einzelfällen zu leisten, wenn zum Beispiel Unfälle, Krankheiten oder besondere Lebensumstände zu existenziellen Engpässen führen und keine vorrangige staatliche Unterstützung in Anspruch genommen wird. Ergänzend zum St. Andreas Sozialfond werden thematische Sonderfonds aufgelegt, die aktuelle lokale Herausforderungen aufgreifen und bedarfsgerecht fördern. Damit unterstreicht die Stiftung ihr Leitmotiv „Bürger:innen helfen Bürger:innen“ und schafft eine solidarische Plattform, auf der bürgerschaftliches Engagement unmittelbar wirksam wird.
Förderberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Offenburg, die den Nachweis einer akuten finanziellen Notlage erbringen und darlegen, dass keine anderweitigen staatlichen Leistungen vorhanden sind. Bewertungskriterien sind die Dringlichkeit des Einzelfalls sowie das Vorhandensein alternativer Unterstützungsangebote. Anträge können fortlaufend und jederzeit mittels eines Förderantrags eingereicht werden. Die Offenburger Bürgerstiftung St. Andreas prüft jeden Antrag zielgerichtet und entscheidet unter Berücksichtigung der aktuellen Mittelverfügbarkeit. Auf diese Weise wird in Baden-Württemberg eine flexible Einzelfallhilfe gewährleistet, die betroffene Menschen rasch entlastet und ihnen wieder eine Perspektive eröffnet.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.