Zuschuss

Sonderfonds „Kinderarmut“ – AWO-Saarland-Stiftung

Sonderfonds der AWO-Saarland-Stiftung zur Unterstützung sozial benachteiligter Kinder im Saarland, u. a. über Einzelfallhilfen und Gruppenaktivitäten von AWO-Einrichtungen.

Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Saarland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck des Sonderfonds ist die Förderung sozial benachteiligter Kinder im Saarland durch individuelle Einzelfallhilfen sowie die Unterstützung von Gruppenangeboten und Projekten in AWO-Einrichtungen, um Armut zu lindern und Chancengerechtigkeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe herzustellen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der besonderen Bedürftigkeit
  • Ausschluss anderer Unterstützungsansprüche (staatliche Hilfen)
  • Trägerschaft durch eine Einrichtung der AWO LV Saarland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Einzelfallhilfe oder Projektförderung
  2. Kurze Erläuterung der akuten Notsituation bzw. Projektbeschreibung
  3. Nachweis über Bedürftigkeit und Ausschluss anderer Leistungen
  4. Originalbelege als Verwendungsnachweis nach Abschluss

Bewertungskriterien

  • Grad der individuellen Bedürftigkeit
  • Relevanz für soziale Teilhabe von Kindern
  • Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsbedarfs

Beschreibung

Der Sonderfonds „Kinderarmut“ der AWO-Saarland-Stiftung fördert gezielt sozial benachteiligte Kinder im Saarland durch individuelle Einzelfallhilfen und die Finanzierung von Gruppenangeboten in AWO-Einrichtungen. Mit dem Ziel, materielle Not zu lindern und Chancengerechtigkeit in Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe herzustellen, kommen die Fördermittel schwerpunktmäßig in Städten wie Saarbrücken, Neunkirchen, Völklingen und Sulzbach zum Einsatz. Besondere Beachtung erhalten dabei Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende, deren Nachwuchs aufgrund erhöhter Armutsrisiken oftmals mehrfach benachteiligt ist. Als Zuschuss ausgelegt, stehen die Mittel Vereinen und Einrichtungen der AWO LV Saarland zur Verfügung, nachdem eine ausführliche Prüfung der Bedürftigkeit und der Ausschluss anderer staatlicher Unterstützungsansprüche erfolgt ist.

Die Fördervoraussetzungen umfassen den Nachweis besonderer Bedürftigkeit, den Ausschluss weiterer Unterstützungsansprüche und die Trägerschaft durch eine AWO-Einrichtung im Saarland. Bewertungskriterien sind der Grad der individuellen Bedürftigkeit, die Relevanz für soziale Teilhabe und die Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsbedarfs. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; dafür sind Antragsformulare für Einzelfallhilfen oder Projektförderung, eine kurze Erläuterung der akuten Notsituation beziehungsweise Projektbeschreibung sowie Nachweise über Bedürftigkeit und Ausschluss anderer Leistungen beizufügen. Nach Abschluss der Maßnahme dienen Originalbelege als Verwendungsnachweis. Der Fonds bietet gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, wirksam gegen Kinderarmut im Saarland vorzugehen und nachhaltige Angebote für benachteiligte Kinder zu realisieren.

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