Zuschuss

Sonderprojekte im Bereich Kunst und Kultur

Finanzierung von Sonderprojekten im Bereich Kunst und Kultur in Wien. Anträge jederzeit möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Finanzierung von Projekten im Zuständigkeitsbereich der Sektion Kunst und Kultur, die nicht von anderen Förderschienen abgedeckt sind. Ziel ist die nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie die Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Einbringung eines Ansuchens beim zuständigen Bundesministerium
  • Nachweis, dass das Vorhaben ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar ist
  • Finanzielle oder sachliche Eigenleistung entsprechend wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Ausnahmeregelung möglich)
  • Offenlegung bereits gewährter oder in Aussicht gestellter Fördermittel bei anderen Stellen
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Beschreibung

Im Rahmen der Sonderprojekte im Bereich Kunst und Kultur in Wien werden innovative Vorhaben unterstützt, die außerhalb der üblichen Förderschienen liegen. Als Zuschuss konzipiert, zielt diese Förderung auf die nachhaltige Verankerung zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft ab und schafft stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich. Thematisch deckt das Programm die Felder Kultur sowie Kultur & Medien ab und ermöglicht eine bedarfsgerechte Teilfinanzierung kreativer Projekte. Die Antragsfrist ist laufend geöffnet, der Startschuss fiel am 1. Juni 2024 – eine zeitliche Begrenzung existiert nicht.

Dieses Förderinstrument verlangt die Einreichung eines Ansuchens bei der zuständigen Sektion Kunst und Kultur des Bundesministeriums. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Vorhaben ohne öffentliche Mittel nicht oder nicht vollständig realisierbar wäre. Eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung ist entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorgesehen (Ausnahmen möglich). Zudem müssen bereits zugesagte oder beantragte Förderungen Dritter offengelegt werden. Ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Mittelvergabe erfolgt im Ermessensspielraum der Förderstelle. Durch diese Rahmenbedingungen wird eine koordinierte Unterstützung innovativer Kunstprojekte gewährleistet und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Mittelverwendung sichergestellt.

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