Zuschuss

Sonderunterstützung Berggebiete

Förderung zur Aufrechterhaltung der Besiedelung in entlegenen Berggebieten in Vorarlberg. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung zur Aufrechterhaltung der Besiedelung in entlegenen Gebieten gemäß Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz in Vorarlberg.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in einem entlegenen Gebiet
  • Langfristige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen
  • Ganzjährige Viehhaltung zur Verwertung des Raufutters
  • Betrieb weist mindestens 120 Punkte nach dem Berghöfekataster auf
  • Gesamteinkommen des Antragstellers und Lebenspartners darf den unpfändbaren Freibetrag (Existenzminimum) gemäß § 291a EO nicht überschreiten

Beschreibung

Die Sonderunterstützung Berggebiete in Vorarlberg richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in abgelegenen Bergregionen, die eine ganzjährige Viehhaltung und eine langfristige Nutzung ihrer Flächen nachweisen können. Ziel ist es, die dauerhafte Besiedelung dieser Regionen gemäß dem Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz zu sichern und so die ländliche Struktur stabil zu halten. Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, deren Betrieb mindestens 120 Punkte im Berghöfekataster erreicht und deren Gesamteinkommen das Existenzminimum gemäß § 291a EO nicht übersteigt. Der Zuschuss wird fortlaufend vergeben, Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Für die Bewilligung ist der Wohnsitz in einem entlegenen Gebiet ebenso Voraussetzung wie der Nachweis einer kontinuierlichen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und die Sicherstellung der Raufutterverwertung durch ganzjährige Viehhaltung. Die Abteilung Va – Landwirtschaft und ländlicher Raum der Vorarlberger Landesregierung betreut das Programm fachlich und begleitet die Antragstellung. Durch diese Unterstützung werden nicht nur einzelne Betriebe gestärkt, sondern auch die kulturelle und ökologische Vielfalt in den Berggebieten erhalten. Die Förderung trägt somit zur Sicherung von Lebensgrundlagen und zur Fortentwicklung des ländlichen Raums in Vorarlberg bei.

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