Zuschuss

Sondervermögen Bürgerenergie (Bürgerenergiefonds)

Zinsfreier, bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Schleswig-Holstein. Förderhöhe bis zu 200.000 € je Projekt. Mindestgesamtausgaben 10.000 €. Anträge vor Vorhabensbeginn einzureichen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 200.000 € je Projekt
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung der regionalen bürgerschaftlichen Mitwirkung an der Energiewende durch Förderung von vorbereitenden Maßnahmen in der Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten zur Realisierung von erneuerbarer Wärme, neuer Mobilität, erneuerbarer Stromerzeugung, Energieeffizienz in Gebäuden und Quartieren sowie Digitalisierung im Energiesektor.

Förderfähige Ausgaben

  • Machbarkeitsstudien
  • Standortanalysen
  • Gutachten für Bauleitplanung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Genehmigungsgebühren
  • Investitionen in Sachanlagen
  • Anschaffung von Elektromobilen
  • Kosten für Verpflegung/Bewirtung
  • Eigenleistungen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zusammenschluss aus mindestens sieben natürlichen Personen
  • Wohnsitz von sieben Personen im Projektgebiet
  • Stimmenmehrheit bei natürlichen Personen
  • Schriftliche Vereinbarung mit konkreter Projektbeschreibung
  • Projekt darf noch nicht vollständig finanziert oder umgesetzt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Vereinbarung über Zusammenschluss
  4. Meldebescheinigungen
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Anlage Projektskizze
  7. Bestätigung kommunaler Akteure

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Treibhausgasminderung
  • Regionaler Bürgerbeteiligungsgrad
  • Wirtschaftliche Machbarkeit

Beschreibung

Sondervermögen Bürgerenergie.SH fördert engagierte Zusammenschlüsse aus mindestens sieben natürlichen Personen mit erstem Wohnsitz im jeweiligen Gemeindegebiet sowie optional beteiligte Kommunen und juristische Personen. Ziel ist die Förderung vorbereitender Maßnahmen, um regionale Bürger:innenbeteiligung an der Energiewende zu stärken und den Finanzierungsbedarf in frühen Projektphasen zu decken. Unterstützt werden Projekte aus den Bereichen erneuerbare Wärme, neue Mobilität, erneuerbare Stromerzeugung, Energieeffizienz in Gebäuden und Quartieren sowie Digitalisierung im Energiesektor. Die Förderung erfolgt als zinsfreier, bedingt rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 200.000 € pro Vorhaben und deckt 100 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben ab. Anträge sind jederzeit vor dem Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen.

Gefördert werden unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten zur Bauleitplanung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatungsleistungen sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürger:innenbeteiligung (bis zu 25.000 € je Projekt). Nicht förderfähig sind Genehmigungsgebühren, Investitionen in Sachanlagen, Anschaffung von Elektromobilen, Verpflegungs- und Verwaltungskosten sowie Eigenleistungen. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, sobald das Gesamtprojekt vollfinanziert ist, bei Scheitern kann auf Rückforderung verzichtet werden. Die IB.SH Energieagentur berät Interessent:innen zur Antragstellung und begleitet den Förderprozess. Durch diese Fördermaßnahme werden erste Schritte in der Planungs- und Startphase bürgerschaftlicher Energieprojekte erleichtert und finanzielle Risiken gesenkt, um den Weg für klimafreundliche und kommunal verankerte Energievorhaben zu ebnen.

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