Sonstige Beihilfen für Schulzwecke
Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen und kinderreichen Familien in Burgenland zur Teilnahme an Wintersportwochen, Schulskikursen, Sommersportwochen, Projekt-, Intensivsprach- und Schullandwochen sowie Auslandsaufenthalten und Schwimmkursen. Anträge sind unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Schülerinnen und Schülern an burgenländischen Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Lehrgängen, die aus finanzschwachen und kinderreichen Familien stammen, soll durch diese finanzielle Unterstützung die Teilnahme an Wintersportwochen, Schulskikursen, Sommersportwochen, Projektwochen, Intensivsprachwochen, Auslandsaufenthalten, Schullandwochen, Schulschwimmkursen etc. ermöglicht werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme an Schulveranstaltung
- Förderantrag
- Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten
Beschreibung
Die Sonstigen Beihilfen für Schulzwecke des Landes Burgenland eröffnen Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen sowie kinderreichen Familien vielfältige Lern- und Bewegungserlebnisse. Dieses Zuschussprogramm fördert eine breite Palette an Aktivitäten – von Wintersport- und Sommersportwochen über Projekt- und Intensivsprachkurse bis hin zu Schullandwochen, Auslandsaufenthalten und Schwimmkursen. In den Themenfeldern Bildung, Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales wird die Teilhabe junger Menschen gestärkt und soziale Benachteiligungen abgebaut. Durch die gezielte finanzielle Unterstützung werden nicht nur fachliche Kompetenzen ausgebaut, sondern auch Teamgeist, Selbstvertrauen und interkulturelles Verständnis gefördert.
Gefördert werden private Schulbesucher:innen an burgenländischen Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie Polytechnischen Lehrgängen, deren Erziehungsberechtigte ihr geringes Einkommen nachweisen. Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen sind die Teilnahme an der schulischen Veranstaltung sowie ein vollständig ausgefüllter Förderantrag mitsamt Einkommensnachweis. Als kontinuierlich offene Fördermöglichkeit kann die Antragstellung jederzeit seit dem 01.01.2014 erfolgen, ohne zeitliche Begrenzung. Die Maßnahme ist in allen Bezirken des Burgenlandes verfügbar und stärkt die regionale Bildungsinfrastruktur. Die Verwaltung dieser Sozial- und Familienleistung obliegt dem Land Burgenland; nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Rechtsgrundlage ist eine Einzelentscheidung des Landes, dokumentiert im Transparenzportal unter der Referenznummer 1016690. Mit dieser unbefristeten Förderung leistet das Bundesland einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und ermöglicht Schülerinnen und Schülern die umfassende Nutzung außerschulischer Bildungsangebote.
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