Sonstige Förderungen
Förderung von Studien oder Tagungen in Wien. Gültig ab 01.01.2012 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Studien oder Tagungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanes
- Erbringung einer Eigenleistung (Eigenmittel, Sach‐ und Arbeitsleistungen oder Beiträge Dritter)
- Nachweis einer ordentlichen Geschäftsführung
- Nachweis fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Voraussetzungen für ordnungsgemäße Durchführung
- Vorliegen einer zeitlichen Befristung der Förderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsformular
- Beiblatt zur Gewährung einer Förderung
- Bericht über die Prüfung der Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre
- Vereinsregisterauszug
Beschreibung
Das Bundesministerium für Finanzen stellt seit 2012 jährlich ein Budget von bis zu 300.000 € für die Förderung von Studien und wissenschaftlichen Tagungen in Wien zur Verfügung. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Stiftungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine. Ziel ist die Unterstützung von Aus- & Weiterbildung, Bildung, Forschung und Innovation durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Mittel werden fortlaufend vergeben, bis das jährliche Volumen ausgeschöpft ist. Damit trägt die Maßnahme zur Stärkung des wissenschaftlichen Austauschs und zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Forschungs- und Weiterbildungsformaten im urbanen Umfeld bei.
Bewerbungen setzen einen detaillierten Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Leistungsfähigkeit voraus. Ergänzend sind Eigenleistungen in Form von Eigenmitteln, Sach- oder Arbeitsleistungen bzw. Drittmitteln zu erbringen, ebenso ein Nachweis ordnungsgemäßer Geschäftsführung und eine zeitliche Befristung des Vorhabens. Zur Antragstellung sind das Förderungsformular, das Beiblatt zur Gewährung einer Förderung, der Bericht über die Prüfung der Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre sowie ein Vereinsregisterauszug einzureichen. Die Prüfung erfolgt nach den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014). Die Frist läuft bis zur Ausschöpfung des Budgets und bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, innovative Projekte in der Bundeshauptstadt zu realisieren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.