Zuschuss

Sonstige Förderungen

Individuelle arbeitsmarktpolitische Beihilfen des AMS gemäß AMSG, abgewickelt durch Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsrats. Bundesweit in Österreich, Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Beihilfen gemäß Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) werden abweichend von generellen Förderbestimmungen als arbeitsmarktpolitische Einzelfallentscheidungen durch den AMS-Verwaltungsrat genehmigt, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Arbeitslosigkeit zu senken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einzelfallentscheidung nach AMS-Verwaltungsratsbeschluss
  • Grundlage: Bundes- bzw. Vorstandsrichtlinien

Bewertungskriterien

  • Einzelfallentscheidung durch AMS-Verwaltungsrat

Beschreibung

Die „Sonstigen Förderungen“ des Arbeitsmarktservice sind bundesweit verfügbare Zuschüsse nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), die Privatpersonen in den Themenfeldern Arbeit und Soziales offenstehen. Abweichend von standardisierten Förderrichtlinien erfolgt die Vergabe über Einzelfallentscheidungen des AMS-Verwaltungsrats, der auf Grundlage von Bundes- bzw. Vorstandsrichtlinien individuelle Finanzhilfen beschließt. Die nicht rückzahlbaren Mittel dienen der teilweisen Deckung individueller Aufwendungen und ergänzen das reguläre AMS-Leistungsportfolio. Dieses modulare Angebot ermöglicht passgenaue Unterstützung in Bereichen wie beruflicher Qualifizierung, Mobilität, sozialer Teilhabe oder Kinderbetreuung. Laufende Antragsstellungen sind möglich, bis das Gesamtvolumen erschöpft ist. Ziel der Förderung ist die nachhaltige Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Reduktion von Arbeitslosigkeit.

Gefördert werden Arbeitsuchende und Personen in besonderen arbeitsmarktpolitischen Lagen, die individuelle Kosten im Rahmen ihrer Integration decken möchten. Die Einreichung eines Antrags bei den regionalen AMS-Geschäftsstellen begründet den Förderprozess; die zentrale Zuwendungsvoraussetzung ist eine positive Einzelfallentscheidung des Verwaltungsrats. Als Bewertungskriterium gilt allein der Beschluss des Gremiums. Die Förderart umfasst nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einen Teil der Aufwendungen für Weiterbildungsgebühren, Fahrt- oder Betreuungskosten abdecken können. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Überwindung individueller Barrieren und stärkt langfristig soziale sowie wirtschaftliche Teilhabe. Die aktuellen Fristen und das verbleibende Volumen werden fortlaufend veröffentlicht, sodass individuelle Planungen möglich sind. Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Sektion IX (AMS), das gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice passgenaue Förderlösungen bereitstellt.

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