Zuschuss

Sonstige Sportförderungen

Förderung für Sportorganisationen und -institutionen in Österreich, die nicht den vier Hauptkategorien (Spitzensport, Breitensport, Sportveranstaltungen, Sportinfrastruktur) zugeordnet sind.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Sportförderungen, die sich aus den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG 2017 idgF) ableiten lassen, beispielsweise in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit oder Förderung von Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Beschreibung

Die Sonstigen Sportförderungen bieten eine bundesweite Zuschussmöglichkeit für gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine, deren Aktivitäten nicht in die klassischen Kategorien Spitzensport, Breitensport, Sportveranstaltungen oder Sportinfrastruktur fallen. Abgeleitet aus den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG 2017 idgF) werden Projekte in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit sowie besondere Aufgabenstellungen unterstützt. Dadurch eröffnet sich ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten, um innovative Vorhaben zu realisieren und die Vielfalt des österreichischen Sportwesens weiter zu stärken.

Förderberechtigt sind Sportverbände, -organisationen und -institutionen aus allen Bundesländern, die kontinuierlich Anträge stellen können – jederzeit und ohne ausschließliche Einsendefrist. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Strukturen zu etablieren und gezielt jene Akteur:innen zu fördern, deren Arbeit über die traditionell definierten Sportförderungsbereiche hinausgeht. Durch diese offene Förderarchitektur lässt sich sowohl Forschung im Spitzensportkontext als auch gemeinnützige Entwicklungszusammenarbeit wirkungsvoll finanzieren und weiterentwickeln. Anträge werden direkt bei der zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport oder über die Bundes-Sport GmbH eingereicht.

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