Sonstige Umweltschutzmaßnahmen, Lärmschutz, Demonstrationsanlagen
Förderung von sonstigen Umweltschutzmaßnahmen, Lärmschutz und Demonstrationsanlagen in Österreich gemäß § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022. Anträge von 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen, die in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F. aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
Förderfähige Ausgaben
- Anlagenteile (Investitionsanteile)
- Planungskosten
- Montagekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung, Baubeginn oder sonstiger verbindlicher Verpflichtung
- Maßnahmen müssen in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 aufgeführt sein und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Beschreibung
- Darstellung des Projektziels und Neuheitsgrades
- Darstellung des Umwelteffekts
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €
Bewertungskriterien
- Neuheitsgrad des Projekts
- Ausmaß des erzielten Umwelteffekts
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Beschreibung
Unternehmen, Interessenverbände, Vereine sowie gemeinnützige Organisationen in ganz Österreich können seit 1. März 2024 Investitionszuschüsse für sonstige Umweltschutzmaßnahmen, Lärmschutzprojekte oder Pilot- und Demonstrationsanlagen beantragen. Gefördert werden alle in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 gelisteten Projekte, die keinem anderen spezifischen Förderbereich zuordenbar sind. Dies umfasst etwa Investitionsanteile an Anlagen, Planung und Montage ebenso wie Maßnahmen zur Reduktion von Lärm-Emissionen oder die Erprobung neuartiger Technologien im großtechnischen Maßstab. Die Auswahl erfolgt nach Neuheitsgrad, Umwelteffekt und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Antragsteller:innen müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung beziehungsweise vor Baubeginn ihre Unterlagen einreichen und u. a. technische Beschreibungen, Umwelteffekt-Nachweise sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen beilegen. Bei Investitionsvolumen über 500.000 € ist ein Kreditinstitutsbericht erforderlich.
Die Abwicklung erfolgt online über das KPC-Portal „Meine Förderung“. Nach Vertragsempfehlung durch die KPC-Mitarbeiter:innen und Genehmigung durch die zuständigen Ministerien erfolgt die Zusendung des Fördervertrags. Mit Einlangen der Annahmeerklärung ist die Förderzusage rechtsgültig. Anträge sind kontinuierlich bis 31. Dezember 2050 möglich. Dieses Programm setzt Anreize für Investitionen, die langfristig Umwelt- und Klimaschutzziele stärken, und unterstützt innovative Vorhaben mit messbarem Umweltnutzen und solidem wirtschaftlichem Konzept.