Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Förderung für sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Österreich (Unterkategorie Luftqualität). Anträge von 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen, die in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind, wie Maßnahmen zur Verringerung von Lärm- und Emissionseffekten sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen
- Planung und Montage
- Demonstrations- und Pilotanlagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz oder Tätigkeit in Österreich
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
- Maßnahme gemäß § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Beschreibung
- Darstellung des Projektziels und Neuheitsgrades
- Darstellung des Umwelteffekts
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 Euro
Bewertungskriterien
- Umwelteffekt
- Innovationsgrad
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Die Förderung für sonstige Umweltschutzmaßnahmen in der Unterkategorie Luftqualität unterstützt bundesweit Projekte in Österreich, die in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 aufgeführt sind und nicht in einen anderen definierten Förderbereich fallen. Im Fokus stehen Investitionsvorhaben zur Verringerung von Lärm- und Emissionseffekten, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie innovative Systemkomponenten im großtechnischen Maßstab. Die Einreichung von Anträgen ist im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich. Als Zuschuss gestaltet, leistet das Programm einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, indem höherpreisige, umweltwirksame Technologien gefördert werden. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH begleitet den gesamten Prozess als operative Förderstelle.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit in Österreich. Voraussetzung ist die Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung oder Baubeginn. Zu den anrechenbaren Ausgaben zählen Investitionskosten für Anlagen, Planung und Montage sowie Demonstrations- und Pilotanlagen. Die Bewertung erfolgt anhand des Umwelteffekts, des Innovationsgrads und der Wirtschaftlichkeit. Für die Antragstellung sind neben einer technischen Beschreibung Nachweise zum Projektziel und Neuheitsgrad, Angaben zum erwarteten Umwelteffekt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angebote und Kostenvoranschläge sowie Bescheide erforderlich. Bei Investitionen über 500.000 Euro ist ein Bericht des Kreditinstituts beizulegen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Kommissionsentscheidung, im Anschluss der Abschluss des Fördervertrags. Dieser kann online über die MEINE FÖRDERUNG-Plattform der KPC eingereicht werden.