Zuschuss

Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung)

Sonstige Zuschüsse für strategische und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen in Wien. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 12

Förderziel

Der Bund fördert Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Volksgruppen im Sinne dieser Förderungsbestimmungen sind die slowenische, die kroatische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. Im Rahmen der Sonstigen Zuschüsse (Volksgruppenförderung) wird der Fokus auf strategische und zukunftsorientierte Förderungsschwerpunkte gesetzt.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Honorare
  • Baukosten und Sanierungsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vereine, Stiftungen und Fonds zur Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften für volksgruppenspezifische Vorhaben
  • Allgemeine Zuverlässigkeit des Fördernehmers
  • Ausfinanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung weiterer Fördergeber
  • Förderempfehlung durch die Auswahlkommission
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Aktivitätenerfassungsblatt
  3. Jahresabschluss/Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  4. Detaillierte Kostenkalkulation

Bewertungskriterien

  • Relevanz für die Volksgruppen
  • Sprach- und Kulturförderung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahmen
  • Finanzierungsplanung und Ausfinanzierung
  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen

Beschreibung

Förderzweck und Zielgruppen
Mit dem Zuschuss werden strategische und zukunftsorientierte Maßnahmen unterstützt, die dem Fortbestand der in Wien beheimateten Volksgruppen dienen. Gefördert werden Projekte zur Stärkung des kulturellen Erbes, der Sprache und des gesellschaftlichen Zusammenhalts slowenischer, kroatischer, ungarischer, tschechischer und slowakischer Gemeinschaften sowie der Roma. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Fonds, öffentliche Einrichtungen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften, die ihrem Satzungszweck nach der Erhaltung dieser Volksgruppen, ihrer Eigenschaften und Rechte verpflichtet sind. Im Fokus steht die Integration von Kultur- und Medienvorhaben ebenso wie Initiativen für Demokratie und soziale Teilhabe. Dank der fortlaufenden Einreichmöglichkeit können Beginn und Laufzeit flexibel an die Projektplanung angepasst werden, eine Förderempfehlung der Auswahlkommission und die Ausfinanzierung des Vorhabens bilden dabei zentrale Entscheidungskriterien.

Förderrahmen und Antragsmodalitäten
Gefördert werden Personalaufwendungen, Sachkosten, Reisekosten, Honorare sowie Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Nicht berücksichtig werden rückwirkende Kosten, Anschaffungen von Immobilien und Schuldenausgleiche. Zur Antragsstellung gehören das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein Aktivitätenerfassungsblatt, der letzte Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine detaillierte Kostenkalkulation. Bewertet wird anhand von Relevanz für die Volksgruppen, Nachhaltigkeit, Finanzierungsplanung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Nach positiver Prüfung und rechtswirksamer Vertragsannahme erfolgt die Auszahlung auf ein Konto des Fördernehmens. Diese Fördersäule leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Sicherung und lebendigen Weiterentwicklung der vielfältigen Volksgruppenlandschaft in Wien.

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