Zuschuss

Sourcing-Scheck

50% Zuschuss für Beratungskosten zur Suche alternativer Beschaffungsmärkte und Lieferanten. Maximal 7.500 € (bis 10.000 € mit Technologie-/Nachhaltigkeitsbonus). Anträge bis 31.03.2027 möglich.

Beratung Unternehmensfinanzierung Außenwirtschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.03.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: 7.500 € (maximal) bzw. 10.000 € mit Bonus
Förderquote: 50%
Projektstart ab: 01.04.2023
Projektdauer: 9 Monate

Förderziel

Förderung österreichischer Warenproduzenten bei der Erschließung alternativer Beschaffungsmärkte zur Erhöhung der Resilienz ihrer Lieferketten und Stärkung des Produktionsstandorts in Österreich.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten
  • Informationsbeschaffung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Reisekosten
  • Umsatzsteuer
  • Kosten vor Antragstellung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aktive Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich oder Kammern der Ziviltechniker:innen
  • Neue Sourcing-Aktivität („new to sourcing market“) im gewählten Zielland (keine Sourcing-Aktivitäten in den letzten 2 Jahren)
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich von mindestens 25%
  • Keine Antragstellung für Russland und Belarus
  • Einhalten der De-minimis-Grenze

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus
  3. Angebot des Beraters bzw. Referenznachweis
  4. Nachweis substanzielle Wertschöpfung in Österreich
  5. Leistungsnachweis/Bericht des Beraters

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Antragsvoraussetzungen
  • Volkswirtschaftlicher Nutzen

Beschreibung

Der Sourcing-Scheck bietet österreichischen Warenproduzent:innen eine maßgeschneiderte Unterstützung, um alternative Beschaffungsmärkte und Lieferant:innen zu identifizieren. Ziel ist es, die Resilienz internationaler Lieferketten zu erhöhen und den Produktionsstandort Österreich nachhaltig zu stärken. Über einen 50 %igen Zuschuss werden externe Beratungskosten sowie Ausgaben für Informationsbeschaffung kofinanziert. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf bis zu 7.500 € und kann durch einen Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um weitere 2.500 € auf insgesamt 10.000 € erhöht werden. Die Beratung erfolgt über bewährte Expert:innen im In- und Ausland und wird in enger Abstimmung mit den AußenwirtschaftsCentern der Wirtschaftskammer Österreich approbiert. Anträge können von KMU und Großunternehmen mit aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer bis zum 31.03.2027 gestellt werden.

Voraussetzung für eine Förderzusage ist eine substanzielle Wertschöpfung von mindestens 25 % in Österreich sowie eine „new to sourcing market“-Aktivität im gewählten Zielland, das in den letzten zwei Jahren nicht bedient wurde (Russland und Belarus ausgenommen). Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Einreichen des Antrags und endet neun Monate später oder spätestens am 31.03.2027. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben ab Antragstellung, nicht jedoch Reisekosten, Eigenleistungen oder Umsatzsteuer. Für die Antragstellung sind Projektbeschreibung, Angebot und Referenznachweis des Beratungsunternehmens, Nachweis der Wertschöpfung sowie ein allfälliger Bonus-Nachweis hochzuladen. Nach schriftlicher Zusage erfolgt die Abrechnung über das Förderkonto. Die Förderstelle überprüft neben den formalen Voraussetzungen auch den volkswirtschaftlichen Nutzen des Projekts und steht bei Fragen in den regionalen AußenwirtschaftsCentern unterstützend zur Verfügung.

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