Zuschuss

Sozialbetreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Niederschwellige Sozialbetreuung für Eltern und Kinder in der Steiermark zur Unterstützung der Erziehungsaufgaben, Förderung der Kindesentwicklung und Entlastung bei Überforderung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.03.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Der Dienst unterstützt Eltern bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben, fördert eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, stärkt die Erziehungspersonen, entlastet bei Überforderung, vermittelt eine positive Lernhaltung und bietet schulische Unterstützung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht mit gültiger Betreuungsvereinbarung
  • Gefährdung des Kindeswohls oder riskante Lebensbedingungen
  • Eingeschränkte Erziehungs- und Betreuungsleistung durch (erkrankte) Eltern

Beschreibung

In der Steiermark stellt ein niederschwelliger Sozialbetreuungsdienst eine wertvolle Unterstützung für Eltern und Erziehungspersonen dar, indem er die Bewältigung elterlicher Aufgaben erleichtert und eine fördernde Umgebung für Kinder und Jugendliche schafft. Im Zentrum steht die positive Entwicklung Heranwachsender sowie die Stärkung familiärer Beziehungen durch individuell abgestimmte Begleitung. Bei Überforderung erhalten Erziehungspersonen Entlastung, während Kindern und Jugendlichen eine motivierende Lernhaltung vermittelt und schulische Unterstützung angeboten wird. Durch präventive und begleitende Maßnahmen trägt der Dienst dazu bei, Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und das Kindeswohl nachhaltig zu sichern.

Gefördert werden gemeinnützige, private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag zur Steiermärkischen Landesregierung, die eine gültige Betreuungsvereinbarung mit Kindern und Jugendlichen bis zum Ende der Schulpflicht vorweisen können. Voraussetzung ist neben der behördlichen Bewilligung, dass eine Gefährdung des Kindeswohls oder eine eingeschränkte Erziehungsleistung durch erkrankte Eltern besteht. Die Finanzierungsform erfolgt als Zuschuss und steht seit 2014 laufend und unbegrenzt zur Verfügung. Durch diesen kontinuierlichen Förderrahmen können Einrichtungen nachhaltige Angebote etablieren und individuelle Betreuungsformen flexibilisieren. Interessierte Organisationen erhalten so die Grundlage, um Familien in herausfordernden Lebenslagen gezielt zu unterstützen und eine positive Zukunftsperspektive für Kinder und Jugendliche zu fördern.

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