Zuschuss

Soziale Alltagsbegleitung, Niederösterreich

Förderung der Sozialen Alltagsbegleitung in Niederösterreich zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur sozialen Teilhabe pflegebedürftiger Personen. Zuschüsse bis zu 20 Stunden pro Monat (bis 40 Stunden im Bedarfsfall) und bis zu 150 Stunden pro Jahr (bis 300 Stunden im Bedarfsfall).

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 100%

Förderziel

Entlastung pflegender Angehöriger und Motivation pflegebedürftiger Personen zur Wiederaufnahme am sozialen Leben durch den Einsatz geschulter Sozialer Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter.

Förderfähige Ausgaben

  • Einsatzstunden für Soziale Alltagsbegleitung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erbringung sozialer Betreuungsdienste in Niederösterreich
  • Akkreditierung als Sachleistungsanbieter gemäß NÖ Sozialhilfegesetz

Beschreibung

Die Förderung für Soziale Alltagsbegleitung in Niederösterreich richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die qualifizierte Sozialarbeiter:innen als Alltagsbegleiter:innen einsetzen. Ziel ist die Entlastung pflegender Angehöriger und die Unterstützung pflegebedürftiger Personen bei der Rückkehr in gesellschaftliche Aktivitäten. Durch die regelmäßige, nicht nur kurzfristige Betreuung werden Alltagshürden abgebaut und ein aktiver Austausch in der Gemeinschaft gefördert. Das Programm ergänzt bestehende sozialmedizinische und soziale Betreuungsdienste und legt Wert auf individuell angepasste Begleitangebote, die von mindestens zwei bis höchstens sechs Stunden pro Einsatz reichen. Bei erhöhtem Bedarf können monatlich bis zu 40 und jährlich bis zu 300 Stunden gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Anbieter:innen von Sachleistungen mit Akkreditierung gemäß NÖ Sozialhilfegesetz, die ihre Dienste in Niederösterreich nachweisen. Die Fördersumme deckt 100 % der Einsatzstunden ab, wobei pro Monat üblicherweise 20 und pro Jahr bis zu 150 Stunden unterstützt werden. Finanzielle Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und in laufenden Vergaberunden ohne feste Frist beantragt. Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung Soziales und Generationenförderung des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, die zudem eine umfassende Begleitung bei der Mittelverwendung und Abrechnung sicherstellt. Dieses Angebot ermöglicht Fachkräften, professionelle Alltagsbegleitung nachhaltig anzubieten und damit pflegende Familien umfassend zu entlasten sowie pflegebedürftigen Menschen neue Teilhabechancen zu eröffnen.

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