Soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Zuschuss für gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen zur Finanzierung von Personalausgaben für soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern der Landesaufnahmebehörde. Förderquote bis 85 %. Anträge bis zum 01.11. eines jeden Jahres für das folgende Jahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist, den Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen durch zusätzliche Maßnahmen der sozialen Betreuung und Beratung angemessen und geeignet zu gestalten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige juristische Person des privaten Rechts
- Aufgabe umfasst soziale Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehörde
- Erbringung angemessener Eigenleistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular nach Zuwendungsrichtlinie
Beschreibung
In Niedersachsen ermöglicht ein Förderzuschuss gemeinnützigen Organisationen die Finanzierung von Personalkosten zur sozialen Betreuung und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehörde. Mit einer Förderquote von bis zu 85 % zielt das Programm darauf ab, insbesondere Geflüchtete und Migrant:innen – darunter Frauen, Kinder, Jugendliche sowie Personen in prekären Lebenslagen – in ihren unterschiedlichen Lebensphasen durch passgenaue Unterstützungsangebote zu stärken. Kernaufgaben umfassen Kinder- und Jugendbetreuung, Sprachförderung und Orientierungsvermittlung für ein selbstbestimmtes Leben in der deutschen Gesellschaft sowie Hilfestellungen in besonderen Lebenssituationen wie bei der Ausstattung mit Bekleidung oder der Planung künftiger Wohnorte. Ergänzt wird das Angebot durch Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Wertschätzung zwischen den Bewohner:innen und der umgebenden Nachbarschaft.
Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts können bis zum 1. November jeden Jahres Anträge für das Folgejahr einreichen. Voraussetzung ist die regelmäßige Erbringung angemessener Eigenleistungen im Bereich sozialer Betreuung und Beratung. Antragstellende Organisationen reichen ein Antragsformular gemäß der Zuwendungsrichtlinie bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ein. Die Zuwendung dient ausschließlich der Deckung von Personalausgaben und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt. Durch die Förderung wird sichergestellt, dass professionell qualifizierte Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte gemeinsam nachhaltige Unterstützungsstrukturen für die Bewohner:innen aufbauen und langfristig stabile Lebensgrundlagen schaffen. Es ordnet sich in die Themenfelder Frauenförderung, Arbeit & Soziales sowie Sozialwesen ein und stärkt damit die kommunale Versorgungsstruktur in Niedersachsen.
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