Zuschuss

Soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Asylsuchenden und Geflüchteten in niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen.

Soziales Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Unterstützung und Finanzierung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung, Beratung und Begleitung der in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Sozialarbeiter und Berater
  • Material- und Sachkosten für Betreuungsangebote
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Betreuungspersonals

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung der Betreuung in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
  • Anerkennung als Träger von Sozial- und Beratungsleistungen

Beschreibung

Das Förderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport richtet sich an öffentliche Einrichtungen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen eine umfassende soziale Betreuung und Beratung von Asylsuchenden, Geflüchteten sowie Spätaussiedler:innen anbieten. Ziel ist die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der demokratischen Teilhabe in Niedersachsen durch fachkundige Unterstützung von Kinder- und Jugend- sowie Erwachsenenangeboten. Unter den Themenfeldern Soziales, Migration, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales eröffnen Zuschüsse fortlaufend Finanzierungsmöglichkeiten für Programme, die gemeinsame Begleitung, Beratung und Betreuung vor Ort gewährleisten.

Gefördert werden insbesondere Personalkosten für Sozialarbeiter:innen und Berater:innen, Material- und Sachkosten für Betreuungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Betreuungspersonals. Voraussetzungen sind die Durchführung der Maßnahmen in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sowie die Anerkennung als Träger:in von Sozial- und Beratungsleistungen. Die Ausreichung des Zuschusses erfolgt auf Antrag und kann fortlaufend beim Ministerium eingereicht werden. Durch diese Unterstützung werden nachhaltige Strukturen geschaffen, die eine bedarfsgerechte Versorgung und eine stabile Alltagsbegleitung der in den Landesaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Bewohner:innen sicherstellen. Gleichzeitig leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und zur Chancengleichheit von Geflüchteten und Asylsuchenden in Niedersachsen.

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