Soziale Dienste an Einzelpersonen (Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe, Familienhilfe)
Das Land Salzburg gewährt einkommensabhängig Zuschüsse zu Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe und Familienhilfe für pflegebedürftige Personen im Bundesland Salzburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Betreuungs- und pflegebedürftige Menschen, die aufgrund chronischer oder altersbedingter Krankheiten sowie Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, in ihren privaten Haushalten selbstständig zu leben, erhalten einkommensabhängige Zuschüsse für notwendige Betreuungs- und Pflegeleistungen. In der Familienhilfe unterstützt das Land Salzburg Familien in Notsituationen durch Übernahme der Betreuungskosten.
Förderfähige Ausgaben
- Betreuungs- und Pflegeleistungen
- Familienhilfeleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die ein selbstständiges Leben im Privathaushalt unmöglich macht
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen gemäß § 6 Abs 3 Salzburger Sozialhilfegesetz möglich)
- Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
- Hausbesuch zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
- Rechtmäßiger Anbieter gemäß § 3 Soziale Dienste-Verordnung bzw. Abschnitt 3 und/oder 4 des Salzburger Pflegegesetzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Nachweis über Gleichstellung gemäß § 6 Abs 3 S.SHG (z.B. rechtmäßiger Aufenthalt)
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Pflegegeld
- Ausgabennachweise (z.B. Mietkosten, Betriebskostenbestätigung, Heizkosten, Nachweis über Gemeindeabgaben und Gebäudeversicherung, Darlehensrückzahlungen, Unterhaltszahlungen)
Beschreibung
In Salzburg stellt das Land einkommensabhängige Zuschüsse für professionelle Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe und Familienhilfe bereit. Zielgruppe sind pflege- und betreuungsbedürftige Personen, die aufgrund chronischer oder altersbedingter Erkrankungen beziehungsweise Behinderungen nicht mehr eigenständig im Privathaushalt leben können, sowie Familien in akuten Notsituationen. Anbieter:innen aus Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen haben die Möglichkeit, Betreuungs- und Pflegeleistungen anzubieten und damit zur Entlastung der Angehörigen beizutragen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist zeitlich unbefristet, was eine laufende finanzielle Unterstützung sicherstellt. Damit werden soziale Dienste in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales nachhaltig gestärkt.
Voraussetzung für die Zuwendung ist das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die ein selbstständiges Leben im Haushalt ausschließt, der Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg sowie ein Hausbesuch zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs. Zudem muss die pflegebedürftige Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Ausnahmen gemäß § 6 Abs. 3 Salzburger Sozialhilfegesetz möglich) und die Leistungen dürfen nur von rechtmäßigen Anbieter:innen gemäß § 3 der Sozialen Dienste-Verordnung erbracht werden. Für den Antrag sind unter anderem Nachweise zur Staatsangehörigkeit, zum Einkommen, über Pflegegeld sowie Ausgabennachweise (z. B. Miet- und Betriebskosten) beizubringen. Die Förderung ist seit dem 01.01.2014 unbefristet verfügbar und eröffnet verantwortungsvollen Leistungserbringer:innen Planungssicherheit.
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