Darlehen

Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)

Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen in Hessen mit vollständiger Zinsübernahme und Finanzierungszuschuss bis zu 40 %. Anmeldeverfahren für 2025 abgeschlossen, voraussichtlich wieder ab Frühjahr 2026 möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 20 % - 40 %
Projektstart ab: 01.03.2026

Förderziel

Bereitstellung zinsgünstiger Baudarlehen und anteiliger Zuschüsse zur Schaffung von dauerhaft fremdvermieteten Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen in Hessen im Rahmen einer 15-, 20- oder 25-jährigen Belegungs- und Mietpreisbindung.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau von Mietwohnungen
  • Baumaßnahmen zur Beseitigung von Gebäudeschäden
  • Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen vor Programmaufnahme begonnen
  • Maßnahmen mit Baurecht nicht gesichert
  • Maßnahmen zur Selbstversorgung der Bauherrschaft
  • Vorhaben ohne Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit der Bauherrschaft

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • geeignetes Baugrundstück muss zur Verfügung stehen oder gesichert sein
  • Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten
  • Erbbaurecht muss Laufzeit um mindestens 10 Jahre über Darlehenslaufzeit hinaus sichern
  • Bauträger mit Veräußerungsabsicht sind ausgeschlossen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Mietwohnraumförderung ab Programmjahr 2023
  2. Anmeldeformular für Bauvorhaben
  3. Hinweise zur Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV
  4. Verwendungsnachweis-Vordruck Mietwohnraumförderung

Bewertungskriterien

  • Eigenleistung von mindestens 15 %
  • Kommunale Finanzierungsbeteiligung
  • Nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum

Beschreibung

Die Soziale Mietwohnraumförderung für geringe Einkommen in Hessen unterstützt den Neubau sowie die Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit begrenzten finanziellen Mitteln. Das Programm bietet zinsgünstige Baudarlehen mit vollständiger Zinsübernahme durch das Land Hessen während der Belegungs- und Mietpreisbindung von 15, 20 oder 25 Jahren. Je nach gewählter Variante sind zudem Finanzierungszuschüsse von 20 bis 40 % des bewilligten Darlehens erhältlich. Gefördert werden Neubauten, Maßnahmen zur Beseitigung von Gebäudeschäden sowie Nutzungsänderungen und Erweiterungen, sofern mindestens vier Wohneinheiten geschaffen werden. In besonders gefragten Lagen erhöht sich der Darlehensgrundbetrag bis zu 2 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; rollstuhlgerechte Wohnungen, Gemeinschaftsräume und Aufzugsanlagen werden zusätzlich gefördert. Energetische Neubauten nach Effizienzhausstandard 40 erhalten einen weiteren Zuschlag von 150 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Anträge für 2025 sind bereits abgeschlossen, ab Frühjahr 2026 ist mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechnen; Baubeginn kann frühestens ab dem 1. März 2026 erfolgen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Genossenschaften sowie gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, die Grundstücke für den Fremdwohnungsbau bereitstellen und Eigenleistungen von mindestens 15 % der Gesamtkosten nachweisen. Ein geeignetes Baugrundstück oder ein gesichertes Erbbaurecht mit mehren 10-jähriger Laufzeit über die Darlehensfrist hinaus sind Bedingung. Bauträger mit Verkaufsabsicht sind ausgeschlossen. Kommunale Finanzierungsbeteiligungen von mindestens 10 000 Euro pro Wohneinheit oder alternative Bürgschaften stärken das Fördervotum, insbesondere in Kommunen des „Großen Frankfurter Bogens“ können abweichende Konditionen gelten. Zur Antragstellung sind je nach Vorhabensstatus standardisierte Vordrucke wie Anmeldeerlass, Wohnflächenberechnung nach WoFlV und Verwendungsnachweis einzureichen. Die WIBank Hessen begleitet die Vergabe und Auszahlung der Mittel begleitend nach Baufortschritt.

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