Soziale Mietwohnraumförderung: Studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Förderung zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung für Studierende und Auszubildende in Hessen mit zinsgünstigem Baudarlehen und Finanzierungszuschuss bis zu 40 %. Anmeldung voraussichtlich ab Frühjahr 2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Verbesserung der Wohnraumversorgung der Studierenden und Auszubildenden in Hessen durch zinsgünstige Baudarlehen und Finanzierungszuschüsse.
Förderfähige Ausgaben
- Neubauten
- Baumaßnahmen zur Schadensbeseitigung
- Nutzungsänderung oder Erweiterung
- Anpassung von Wohnraum an geänderte Bedürfnisse
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines geeigneten Baugrundstücks oder gesicherter Grundstückserwerb
- Eigenleistung der Bauherrschaft von mindestens 15 % der Gesamtkosten
- Laufzeit eines etwaigen Erbbaurechts mindestens Bindungsdauer plus 10 Jahre
- Bauträger mit Veräußerungsziel sind ausgeschlossen
- Nachweis örtlichen Bedarfs an preiswertem Wohnraum für Studierende/Auszubildende
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Mietwohnraum
- Verbindliche Erklärung zur Einstiegsmiete
- Nachweis Grundstückseignung
- Finanzierungsplan mit Eigenleistungsnachweis
- Selbstauskunft und Einkommensnachweise
- Studienbescheinigung (semesterweise)
Bewertungskriterien
- Örtlicher Bedarf an preiswertem Wohnraum
- Lage und Qualität des Vorhabens
- Vorhandensein barrierefreien Wohnraums
- Höhe der Miete unter Marktwert
Beschreibung
Die Soziale Mietwohnraumförderung in Hessen zielt darauf ab, die Wohnraumversorgung für studentische Haushalte und Auszubildende nachhaltig zu verbessern. Private und öffentliche Bauherr:innen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können zinsgünstige Baudarlehen mit Effektivzins von 0,46 % sowie Finanzierungszuschüsse in Höhe von 20 % bis 40 % der förderfähigen Kosten beantragen. Gefördert werden Neubauten, schadensbeseitigende Instandsetzungen, Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Anpassungen von Wohnraum. Voraussetzung ist der Nachweis eines geeigneten oder gesicherten Grundstückserwerbs, eine Eigenleistung von mindestens 15 % der Gesamtkosten und eine Mindestbindung des Erbbaurechts um die geplante Laufzeit plus zehn Jahre. Pro Maßnahme müssen mindestens vier zusammenhängende Wohnplätze für Studierende oder Auszubildende geschaffen werden. Die Höhe der Mietpreise muss dauerhaft mindestens 20 % unter dem örtlichen Marktniveau liegen und darf 11,10 EUR je m² nicht überschreiten (Stand 2023).
Das Programm bietet zwei Varianten: Über 20 Jahre Laufzeit beträgt der Zuschuss 20 %; bei 40 Jahren Bindung steigt er auf 40 %. Die Darlehensbeträge richten sich nach den Grundstückskosten und liegen zwischen 1.800 EUR und 2.600 EUR pro m² Wohnfläche. Fördermittel können voraussichtlich ab Frühjahr 2026 erneut beantragt werden; ein Projektstart ist ab 1. April 2026 möglich. Als Auswahlkriterien dienen der örtliche Bedarf an preiswertem Wohnraum, Lage und Qualität des Vorhabens sowie Barrierefreiheit. Zur Antragstellung sind unter anderem ein Finanzierungsplan mit Eigenleistungsnachweis, eine verbindliche Erklärung zur Einstiegsmiete und Studien- oder Ausbildungsnachweise erforderlich. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übernimmt die fachliche Begleitung und Bewilligung der Förderanträge. Interessierte Bauherr:innen wenden sich zunächst an die zuständige Wohnraumförderungsstelle, bevor der formelle Antrag bei der WIBank eingereicht wird.
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