Soziale Teilhabe ermöglichen – Förderung/Direkthilfe der BürgerStiftung Obersulm
Förderung zur Unterstützung von Bürgern, Familien und Alleinerziehenden in Obersulm sowie zur Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (z.B. Zuschüsse zu Jugendfreizeiten, Gutscheine/Eintrittskarten, Vereins- und Musikschulbeiträge). In akuten Notfällen ist auch Direkthilfe in Einzelfällen möglich; Grundlage ist die Förderrichtlinie Soziale Teilhabe und die vertrauliche Anfrage über das Kontaktformular.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Bürgern, Familien und Alleinerziehenden in Obersulm, die keine ausreichende Hilfe von anderen Stellen erhalten, sowie Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch finanzielle Zuschüsse und Direkthilfe in akuten Notlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Zuschüsse zu Jugendfreizeiten
- Gutscheine und Eintrittskarten
- Beiträge für Vereine und Musikschulen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Obersulm
- keine ausreichende Unterstützung durch andere Stellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anfrage über Kontaktformular
- Förderrichtlinie Soziale Teilhabe (PDF)
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der Notlage
- Gesellschaftlicher Nutzen für Kinder und Jugendliche
- Fehlen anderer Unterstützungsangebote
Beschreibung
Die BürgerStiftung Obersulm legt mit der Förderinitiative „Soziale Teilhabe ermöglichen“ den Schwerpunkt auf die nachhaltige Unterstützung von Bürger:innen, Familien und Alleinerziehenden in der Region Baden-Württemberg. Ziel ist, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Angeboten zu eröffnen, wenn keine anderweitigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen. Hierzu zählen Zuschüsse zu Jugendfreizeiten gemeinnütziger Träger, Gutscheine und Eintrittskarten für Freibäder oder Kulturveranstaltungen sowie Mitgliedsbeiträge für Vereine und Musikschulen. In akuten Notlagen wird ergänzend eine Direkthilfe in Einzelfällen gewährt. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und zügig geprüft, um rasch unbürokratische Hilfe leisten zu können.
Zur Antragstellung ist lediglich der Wohnsitz in Obersulm sowie der Nachweis erforderlich, dass keine ausreichende Unterstützung durch andere Stellen besteht. Förderberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie gemeinnützige Organisationen, die Projekte oder Einzelmaßnahmen in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie, Kultur, Sport und Bildung umsetzen. Bewertungskriterien sind die Dringlichkeit der Notlage, der gesellschaftliche Nutzen für junge Menschen sowie das Fehlen alternativer Unterstützung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, indem die Förderrichtlinie Soziale Teilhabe eingesehen und eine vertrauliche Anfrage über das Kontaktformular gestellt wird. Mit diesem Angebot leistet die BürgerStiftung Obersulm einen wichtigen Beitrag, um soziale Teilhabe zu fördern und Gemeinschaft nachhaltig zu stärken.
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