Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen
Zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse für Neubau und Modernisierung von sozialem Mietwohnraum in Schleswig-Holstein. Förderquote bis 85 %, Mieten- und Belegungsbindung 35 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Wohnungsbauvorhaben und Maßnahmen zur Versorgung mit bezahlbarem sozialem Mietwohnraum, unter besonderer Berücksichtigung von kinderreichen Familien, Alleinerziehenden, älteren Menschen, Schwerbehinderten sowie Studierenden und Auszubildenden.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Grundstückserwerb
- Baunebenkosten
- Investitionszuschüsse
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnberechtigungsschein
- Einhaltung der Kosten- und Wohnflächengrenzen
- Belegungs- und Mietpreisbindung
- Eigenbeteiligung
- Einhaltung energetischer Mindeststandards
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stellungnahme der Kommune
- Bewertungsvermerk ARGE
- Antragsformular
- Grundbuchauszug
- Einkommensnachweise
- Finanzierungsplan
- Bauzeichnungen
- Wohnflächenberechnung
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Fördervoraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit
- Relevanz für die Zielgruppe
- Qualität des Wohnraums
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen in Schleswig-Holstein werden zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse für den Neubau sowie die Modernisierung von sozial gebundenem Wohnraum angeboten. Gefördert werden Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, die Wohnungsbauprojekte oder Maßnahmen im Bereich Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau umsetzen. Die Förderquote beträgt bis zu 85 %, ergänzt durch Investitionszuschüsse von bis zu 35 % der Gesamtkosten und maximal 1 500 €/m² Wohnfläche. Im Gegenzug erfolgt eine Miet- und Belegungsbindung über 35 Jahre. Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Studierende und Auszubildende bereitstellen. Die Auswahl erfolgt nach nachhaltigen Bewertungskriterien wie Wirtschaftlichkeit, Relevanz für die Zielgruppe sowie Qualität des Wohnraums und Einhaltung energetischer Mindeststandards.
Interessent:innen reichen einen vollständig ausgefüllten Antrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein. Erforderlich sind u. a. eine kommunale Stellungnahme mit Bedarfsgutachten, der Wohnberechtigungsschein (WBS), Nachweise zu Kosten- und Wohnflächengrenzen sowie ein Energienachweis. Sämtliche Unterlagen können jederzeit online bei der IB.SH beantragt werden. Die IB.SH prüft in einem mehrstufigen Verfahren – beginnend bei der Kommunalzustimmung über die technische Beratung durch die ARGE//eV bis zur Kreditprüfung – die Förderfähigkeit. Dank laufender Antragstellung und flexibler Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen bietet die Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein eine verlässliche und effektive Unterstützung für gemeinwohlorientierte Mietwohnungsbauvorhaben. Weitere Details zur Antragstellung und Fördervoraussetzungen sowie Downloadmaterial finden sich in der Förderdatenbank.
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