Sozialfonds der Deutschen Kinderkrebsstiftung (Soforthilfe für Familien)
Einmalige, schnelle und unbürokratische Soforthilfe von bis zu 3.500 € für Familien mit krebskrankem oder an Blutkrankheit erkranktem Kind. Antragstellung jederzeit mit Unterstützung des psychosozialen Dienstes in deutschen Kliniken; Formulare und Datenschutzinformationen als PDF verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Linderung finanzieller Probleme von Familien, deren Alltag durch die Therapie eines krebskranken oder an Blutkrankheit erkrankten Kindes erheblich belastet wird. Der Fonds gewährt einmalige Zuschüsse bis zu 3.500 € zur Überbrückung akuter Geldnöte.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Medizinische Behandlungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kind in Behandlung in einer deutschen Klinik
- Diagnose Krebs oder schwere Blutkrankheit
- Erstmalige oder Rezidiv‐/Transplantationsfall ohne vorherige Zuwendung für diesen Erkrankungsfall
- Nachweis akuter finanzieller Notlage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Antrag
- Erläuterungen zum Antrag
- Datenschutzinformationen
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der finanziellen Notlage
- Krebserkrankung oder Blutkrankheit des Kindes
- Einmaligkeit der Zuwendung pro Erkrankungsfall
Beschreibung
Der Sozialfonds der Deutschen Kinderkrebsstiftung bietet Familien mit einem krebskranken oder an einer schweren Blutkrankheit erkrankten Kind eine einmalige Soforthilfe von bis zu 3.500 €. In ganz Deutschland ansässige Privatpersonen können fortlaufend Anträge stellen, üblicherweise begleitet durch den psychosozialen Dienst der behandelnden Klinik. Ein wesentlicher Fokus liegt auf der schnellen, unbürokratischen Abwicklung: Innerhalb weniger Wochen wird über die Gewährung entschieden. Antragsunterlagen, Erläuterungen und Datenschutzinformationen stehen als PDF bereit und gestatten eine transparente Vorbereitung. Finanziert aus Spenden, zielt die Maßnahme darauf ab, akute Geldnöte zu überbrücken, die durch Therapieaufenthalte, Fahrtkosten und den Wegfall von Einkommen entstehen. Medizinische Behandlungskosten fallen nicht in den Förderbereich, stattdessen wird insbesondere das verbleibende Familieneinkommen herangezogen, um den individuellen Bedarf zu ermitteln.
Gefördert werden Anträge, in denen das Kind in einer deutschen Klinik behandelt wird und erstmals oder im Falle eines Rezidivs für den aktuellen Erkrankungsfall noch keine Zuwendung aus dem Fonds erfolgt ist. Nachweis einer finanziellen Notlage sowie Diagnosebestätigung durch die Klinik sind Voraussetzung. Die 100 %ige Förderquote sorgt dafür, dass die gesamte beantragte Summe bei bewilligter Antragstellung ausgezahlt wird. Familien erhalten so eine unmittelbare Entlastung, um sich wieder stärker auf den Alltag und die Versorgung ihrer Kinder zu konzentrieren. Die unkomplizierte Antragstellung und hohe Förderquote machen den Sozialfonds zu einer wertvollen Unterstützung gerade in der ersten Krisenzeit nach Diagnosestellung.
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